Lexikon
Imparitạ̈tsprinzịp
[
lateinisch
]der Bilanzierungsgrundsatz der „Ungleichheit“, nach dem drohende, aber noch nicht eingetretene (unrealisierte) Verluste bereits im Jahresabschluss berücksichtigt werden; Gewinne dürfen hingegen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie durch den Umsatzprozess realisiert worden sind. Das Realisationsprinzip wird durch den Grundsatz der Vorsicht zum Imparitätsprinzip verändert (Bewertung).
Wissenschaft
Schrödingers Katze wächst
Quantentypische Überlagerungszustände lassen sich nachweisen – nun sogar im Mikrogramm-Bereich. Das ermöglicht neue Tests der Grundlagenphysik.
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Wissenschaft
Zuckerrüben im MRT
Nutzpflanzen werden heute mit High-End-Technologie erforscht, die bislang nur in der Medizin eingesetzt wurde. Forschende wollen herausfinden, wie sie auf veränderte Umweltfaktoren reagieren. von TAMARA WORZEWSKI Es fühlt sich wie Leistungssport an, 30 Zuckerrübenpflanzen in je drei Kilogramm schwere Spezialbehälter umzutopfen....
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