Lexikon

Imparitạ̈tsprinzp

[
lateinisch
]
der Bilanzierungsgrundsatz der „Ungleichheit“, nach dem drohende, aber noch nicht eingetretene (unrealisierte) Verluste bereits im Jahresabschluss berücksichtigt werden; Gewinne dürfen hingegen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie durch den Umsatzprozess realisiert worden sind. Das Realisationsprinzip wird durch den Grundsatz der Vorsicht zum Imparitätsprinzip verändert (Bewertung).
Gemeinschaft, Menschen, Menhire
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Steine und Menschen

Wer hat die Menhire aufgestellt? Waren die gewaltigen Megalithgräber letzte Ruhestätten für alle oder Mausoleen einer jungsteinzeitlichen Elite? von KLAUS-DIETER LINSMEIER Wer schon einmal vor Stonehenge, den Menhiren von Carnac oder einem Dolmengrab stand, hat vermutlich gestaunt: Wie haben die Menschen der Jungsteinzeit das nur...

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