Lexikon
Jugendwohlfahrtspflege
heute Jugendhilfe, bis 1990 zusammenfassende Bezeichnung für alle Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Jugend durch staatliche Behörden (öffentliche Jugendwohlfahrtspflege) und durch nichtstaatliche Träger (freie Jugendwohlfahrtspflege); umfasste die Erziehungshilfe, die Jugendpflege (Jugendarbeit), die Jugendsozialarbeit, besonders im beruflichen Bereich, und den Jugendschutz. Maßnahmen der Jugendwohlfahrtspflege waren in den alten Bezeichnungen z. B. Erziehungsberatung, Erziehungsbeistandschaft, Erziehungshilfe, Mitwirkung in Vormundschafts- und Pflegschaftsangelegenheiten, aber auch etwa Hilfen für Eltern und Kinder, Förderung des Gemeinschafts- und Gruppenlebens. Grundlage der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege ist heute das Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006.
Österreich:
Die Jugendwohlfahrtspflege ist geregelt im Jugendwohlfahrtsgesetz vom 15. 3. 1989 mit Ausführungsgesetzen der Bundesländer, ferner durch Vorschriften des Strafrechts (besonders des Jugendgerichtsgesetzes), des Arbeitsrechts und durch Polizeivorschriften; im Aufgabenbereich des Jugendamts liegen Erziehungshilfe und die Fürsorgeerziehung.
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