Lexikon
Jugendhilfe
Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe, geregelt im Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006. Jugendhilfe umfasst Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie; die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche. Die öffentliche Jugendhilfe wird hauptsächlich durch die Jugendämter durchgeführt. – In
Österreich
ist Rechtsgrundlage für die Jugendhilfe das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) vom 15. 3. 1989. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind das Jugendamt und private Einrichtungen.
Wissenschaft
Tanzendes Gold
Licht bringt Elektronen zum Schwingen. Wenn man diesen Effekt geschickt nutzt, könnte das den Wirkungsgrad von Katalysatoren und Solarzellen verbessern – und die Welt dadurch klimafreundlicher machen. von KATJA MARIA ENGEL Normalerweise beschießt Holger Lange seine Proben mit einem Laser. Doch als er sie einmal in einem...
Wissenschaft
Wie künstliche Intelligenz Umfragen manipulieren kann
Wie beliebt sind bestimmte Politiker? Welche Marktchancen hat ein neues Produkt? Um solche Fragen zu beantworten, kommen häufig Online-Umfragen zum Einsatz. Doch immer besser werdende KI-Sprachmodelle bedrohen die Aussagekraft solcher Erhebungen. Zwar bauen viele Umfragetools Tests ein, um computergenerierte Antworten zu erkennen...