Lexikon
Jugendhilfe
Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe, geregelt im Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006. Jugendhilfe umfasst Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie; die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche. Die öffentliche Jugendhilfe wird hauptsächlich durch die Jugendämter durchgeführt. – In
Österreich
ist Rechtsgrundlage für die Jugendhilfe das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) vom 15. 3. 1989. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind das Jugendamt und private Einrichtungen.Wissenschaft
Gesichtstemperatur könnte biologisches Alter verraten
Kalte Nase, warme Wangen: Diese Merkmale deuten einer Studie zufolge auf ein höheres biologisches Alter hin. Mit Hilfe eines KI-Modells haben Forschende Wärmebildaufnahmen der Gesichter von mehr als 2800 Personen ausgewertet und festgestellt, dass die Temperaturmuster im Gesicht nicht nur altersabhängig sind, sondern auch...
Wissenschaft
Die Entdeckung des schönen Scheins
Das Phänomen der Fluoreszenz bei Meerestieren wurde lange kaum beachtet. Mit der erstmaligen Beobachtung leuchtender Landlebewesen aber ist es zum Trendthema geworden. Wozu die Fluoreszenz gut ist, darüber rätseln die Zoologen noch immer. von TIM SCHRÖDER Manchmal braucht es etwas länger, bis ein wissenschaftliches Thema...
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