Lexikon

Jugendhilfe

Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe, geregelt im Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006. Jugendhilfe umfasst Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie; die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche. Die öffentliche Jugendhilfe wird hauptsächlich durch die Jugendämter durchgeführt. In
Österreich
ist Rechtsgrundlage für die Jugendhilfe das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) vom 15. 3. 1989. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind das Jugendamt und private Einrichtungen.
Pangenom, Menschen, Erbgut
Wissenschaft

Das Pangenom des Menschen

Ein internationales Forscherteam hat einen neuen digitalen Datensatz unseres Erbguts vorgestellt. von RAINER KURLEMANN Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms ist eine Mammutaufgabe. Sie wird viele Generationen von Wissenschaftlern beschäftigen. Doch es geht voran. Ein internationales Team aus 119 Forschern hat im Mai 2023...

Schwarm von Fischen schwimmt auf der Wasseroberfläche.
Wissenschaft

Wer nicht fliegen kann, gleitet eben

Wie Fische und Frösche, Echsen, Hörnchen und sogar Schlangen der Schwerkraft trotzen. Von RALF STORK Flucht vor Feinden, höhere Mobilität, leichterer Zugang zu Nahrung – die Vorteile des Fliegens liegen auf der Hand. Kein Wunder, dass zum Beispiel bei den Insekten 80 bis 90 Prozent der Arten das Fliegen für sich entdeckt haben....

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