Lexikon
Jugendhilfe
Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe, geregelt im Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006. Jugendhilfe umfasst Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie; die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche. Die öffentliche Jugendhilfe wird hauptsächlich durch die Jugendämter durchgeführt. – In
Österreich
ist Rechtsgrundlage für die Jugendhilfe das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) vom 15. 3. 1989. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind das Jugendamt und private Einrichtungen.
Wissenschaft
Neue Therapien in Sicht
Forschende verfolgen vielversprechende Ansätze, um die Ursachen der Parkinsonerkrankung zu bekämpfen. von CHRISTIAN JUNG Der Ernst der Lage ist offenkundig. Gemessen an der Zahl der Erkrankten, ist Morbus Parkinson nicht nur die zweithäufigste, sondern nach Fallzahlen betrachtet die am schnellsten wachsende neurodegenerative...
Wissenschaft
Beteigeuzes kleiner Bruder
Der Prototyp aller Roten Überriesen gibt seine Geheimnisse preis. Er verdunkelt sich sporadisch, und in seiner Atmosphäre kreist ein Begleitstern. von THOMAS BÜHRKE Anfang des Jahres 2020 sorgte ein Stern weltweit für Aufsehen: Beteigeuze, einer der beiden Schultersterne im Sternbild Orion. Er war immer lichtschwächer geworden,...
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