Lexikon
Jugendhilfe
Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe, geregelt im Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006. Jugendhilfe umfasst Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie; die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche. Die öffentliche Jugendhilfe wird hauptsächlich durch die Jugendämter durchgeführt. – In
Österreich
ist Rechtsgrundlage für die Jugendhilfe das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) vom 15. 3. 1989. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind das Jugendamt und private Einrichtungen.Wissenschaft
Verheizt!
Heizen mit Holz statt mit Öl gilt als Beitrag zum Klimaschutz. Doch Wissenschaftler warnen: Die Abgase aus Holzöfen sorgen nicht nur für schmutzige Luft, sondern führen zu steigenden Treibhausgas-Emissionen. von GÜVEN PURTUL Das erste von Menschenhand entfachte Feuer war ein Meilenstein der Zivilisation. Über 30.000 Jahre später...
Wissenschaft
Globale Überreichweiten
Das Globale scheint im Trend zu sein – auch wenn Wirtschaft und Politik das dazugehörige Prinzip allmählich überreizt zu haben scheinen und sich mehr dem Nationalen zuwenden. Dafür haben jetzt die historischen Wissenschaften das Thema entdeckt, wie sich an dem 2022 erschienenen Buch „Neue Horizonte“ des britischen Autors James...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Das Salz des Meeres
Dr. Jekyll und Mr. Hyde
Mehr als Bikinimedizin
Triumph des Möglichen
Besser als ihr Ruf
Anpassung der Arten