Lexikon

Jugendhilfe

Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe, geregelt im Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006. Jugendhilfe umfasst Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie; die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche. Die öffentliche Jugendhilfe wird hauptsächlich durch die Jugendämter durchgeführt. In
Österreich
ist Rechtsgrundlage für die Jugendhilfe das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) vom 15. 3. 1989. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind das Jugendamt und private Einrichtungen.
Satellitenbild zeigte fünf Wirbelstürme über dem Atlantik
Wissenschaft

Hurrikans treten im Nordatlantik immer öfter in Gruppen auf

Tropische Wirbelstürme wie Taifune oder Hurrikans können in Gruppen vorkommen und dann kurz nacheinander auf dieselbe Küstenregion treffen. Das macht sie besonders zerstörerisch und gefährlich. Im Nordatlantik sind solche Cluster in den letzten Jahrzehnten häufiger geworden, im Nordwestpazifik hingegen seltener, zeigt eine neue...

Kometen
Wissenschaft

Aufschlussreicher Komet

Die Rosetta-Mission wurde vor einigen Jahren beendet. Doch die gewonnen Daten bringen noch immer neue Einsichten – auch über die Erde und den Ursprung unseres Sonnensystems. von DIRK EIDEMÜLLER Rosetta war eine der wichtigsten Raumsonden, die die Europäische Weltraumagentur ESA gestartet hat. Der Späher war im Jahr 2004 ins All...

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