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Jugendamt

Behörde für Jugendhilfe in kreisfreien Städten und Landkreisen. Zu seinen Aufgaben und Leistungen gehören Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie; die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in anderen Einrichtungen, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Aufgaben, Aufbau und Verfahren der Jugendhilfebehörden regelt das Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006.
In
Österreich
sind die Jugendämter bei den Bezirksverwaltungen errichtete Abteilungen mit im Wesentlichen gleichen Aufgaben wie in der Bundesrepublik Deutschland.

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