Lexikon

Beistand

Vormundschaftsrecht
auf Antrag vom Jugendamt gewährter Helfer als Beistand eines Kindes für die Aufgaben: Feststellung der Vaterschaft, Geltendmachen von Unterhaltsansprüchen; neu geregelt in den §§ 1712 f. BGB durch Beistandschaftgesetz vom 4. 12. 1997. Im
österreichischen
Recht ist der Beistand die Person, die einem beschränkt Entmündigten beigegeben wird (§§ 269 ff. AGBGB). Im
schweizerischen
Zivilrecht sind die Hauptfälle der Beistandschaft in Art. 392397 und Art. 417 ff. ZGB geregelt (ähnlich der deutschen Pflegschaft), z. B. für Mündige, die an der Erledigung einer dringenden Angelegenheit durch Krankheit, Abwesenheit u. Ä. verhindert sind.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon