Lexikon
GUS
Sowjetunion: Nachfolgestaaten
Republik | Unionsrepublik (bis 1991) |
Armenien | Armenische Sozialistische Sowjetrepublik (SSR) |
Aserbaidschan | Aserbaidschanische SSR |
Estland | Estnische SSR |
Georgien | Grusinische SSR |
Kasachstan | Kasachische SSR |
Kirgisien | Kirgisische SSR |
Lettland | Lettische SSR |
Litauen | Litauische SSR |
Moldova | Moldauische SSR |
Russland | Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (RSFSR) |
Tadschikistan | Tadschikische SSR |
Turkmenistan | Turkmenische SSR |
Ukraine | Ukrainische SSR |
Usbekistan | Usbekische SSR |
Weißrussland | Weißrussische SSR |
Organe
Die organisatorische Struktur der GUS ist angesichts der inzwischen vielfältigen Streitpunkte zwischen verschiedenen Mitgliedern sehr uneinheitlich. Nur wenige Mitglieder sind in allen Organen und Unterorganen vertreten, zumal einzelne Mitglieder themenspezifische Sondervereinbarungen im GUS-Rahmen geschlossen haben. Oberstes Organ ist der Rat der Staatschefs, der jedoch seit Jahren nicht mehr zusammengetreten ist. Daneben sind der Rat der Regierungschefs, der Außenminister, der Verteidigungsminister und der Innenminister aufgrund der grundlegenden Uneinigkeit über politische Zielsetzungen weitgehend bedeutungslos geworden. Im Gegensatz hierzu ist der Wirtschaftsrat mit einer Vielzahl an sektoralen Spezialausschüssen weiter sehr aktiv. Als beratendes Gremium existiert eine Parlamentarische Versammlung aus Delegierten der nationalen Parlamente, die zweimal jährlich zu Sitzungswochen in Sankt Petersburg zusammen kommen. Der Sitz des Exekutiv-Komitees der GUS mit dem Exekutiv-Sekretär an der Spitze ist in Minsk (Weißrussland).
Entwicklung
Obwohl die GUS zu Beginn einen weltpolitisch wichtigen Stabilisierungsbeitrag zur geregelten Abwicklung des Sowjeterbes leistete, konnte sie sich angesichts der russischen Dominanz und der Spannungen zwischen den Mitgliedern nie zu einer funktionsfähigen Organisation entwickeln. Im Prinzip begann bald nach der Gründung sicherheitspolitisch und ökonomisch ein kontinuierlicher Auflösungsprozess. Ohne große Probleme gelang in den Anfangsjahren der GUS die Überleitung der Sowjetarmee in nationale Streitkräfte, einschließlich der Übergabe des sensiblen Nuklearpotenzials an Russland als anerkanntem Rechtsnachfolger der UdSSR. Bereits in der Sowjetzeit bestehende ethnische Konflikte in und zwischen GUS-Mitgliedern (z. B. Armenien und Aserbaidschan), die stark auseinanderstrebende politische Reformbereitschaft und das wachsende Interesse einzelner Mitglieder an einer militärischen Westbindung (Ukraine, Georgien) verhinderten jedoch eine vor allem von Russland gewünschte enge sicherheitspolitische Verbindung. Ein 1992 geschlossener kollektiver Beistandsvertrag wurde in den Folgejahren nur noch von einem Teil der GUS-Mitglieder verlängert. Sicherheitspolitische und militärische Fragen wurden nur noch sporadisch in losen Konsultationsgremien angesprochen. Für die ökonomische Zusammenarbeit konnte der institutionelle Rahmen der GUS eine gewisse Bedeutung behalten. Zwar erfolgte nach der in der Organisation koordinierten Auflösung der Rubelzone und dem Ende der Wirtschafts- und Produktionsstrukturen nach sowjetischen Vorgaben eine national bestimmte Neuorientierung der einzelnen Volkswirtschaften, die meist ähnlich gelagerten Schwierigkeiten bei der wirtschaftlichen Anpassung an neue Marktbedingungen und internationale Herausforderungen führten jedoch zu einem erstarkten Kooperationsinteresse in Wirtschafts-, Finanz- und Währungsfragen. Das bereits für 2005 vereinbarte Ziel einer Freihandelszone und einer damit verbundenen Wirtschaftsunion konnte jedoch aufgrund der politischen Umbrüche und internen Konflikte nicht realisiert werden. Daher intensivierten einige Mitgliedstaaten – mit Russland als Anker – selektive Wirtschaftskooperationen in- und außerhalb der GUS (z. B. Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft, Shanghai-Kooperation, Russisch-Weißrussische Union).

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