Lexikon
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Abk. BMFSFJ, 1994 geschaffene oberste Bundesbehörde, hervorgegangen aus dem Bundesministerium für Familie u. Senioren sowie dem Bundesministerium für Frauen u. Jugend. Das BMFSFJ hat auf dem Sektor „Familie u. Senioren“ die Aufgabe, durch entspr. Maßnahmen das Leben der Familien mit Kindern zu unterstützen sowie Hilfen für Senioren, Pflegebedürftige u. Behinderte zu fördern. Zu diesem Geschäftsbereich gehören u. a. die Stiftungen „Mutter u. Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ u. das Hilfswerk für behinderte Kinder. Auf dem Sektor „Frauen u. Jugend“ gehören zum Aufgabenbereich des Ministeriums insbes. die Förderung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Frauen u. von Maßnahmen der Jugendarbeit u. Jugendhilfe sowie die Unterstützung der in diesen Bereichen tätigen Verbände. Zu diesem Geschäftsbereich gehören u. a. die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien u. das Bundesamt für den Zivildienst. Dem BMFSFJ ist seit 2002 der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge u. Integration zugeordnet.
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