Lexikon
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Abk. BPjM, durch Gesetz vom 9. 6. 1953 als Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) errichtete Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundes-Min. für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend mit Sitz in Bonn; 2003 umbenannt; zuständig für den publizist. Jugendschutz; sie entscheidet auf Antrag in einem justizähnl. Verfahren, ob Schriften, Ton- u. Bildträger, Abbildungen u. andere Darstellungen in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen u. damit weitgehenden Vertriebs-, Verbreitungs- u. Werbebeschränkungen unterworfen werden.
Wissenschaft
Seltsame Quantenrealität
Die Quantenphysik ist nur schwer mit unseren Verständnis der Realität in Einklang zu bringen. Denn sie erlaubt es kleinen Teilchen, Dinge zu tun, die uns nach all unseren Erfahrungen eigentlich unmöglich erschienen. Das macht die Quantenrealität in der Tat sehr seltsam. Grund dafür ist die Tatsache, dass in der Quantenmechanik...
Wissenschaft
Eine einzige Zigarette …
Welche Schäden selbst gelegentliches Rauchen an der DNA hinterlässt, und warum wir trotzdem nicht sofort tot umfallen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Dass Rauchen der Gesundheit alles andere als guttut, ist allgemein bekannt. Dabei ist es entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gar nicht das Nikotin, das den Tabakrauch so...
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