Lexikon

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Abk. BPjM, durch Gesetz vom 9. 6. 1953 als Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) errichtete Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundes-Min. für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend mit Sitz in Bonn; 2003 umbenannt; zuständig für den publizist. Jugendschutz; sie entscheidet auf Antrag in einem justizähnl. Verfahren, ob Schriften, Ton- u. Bildträger, Abbildungen u. andere Darstellungen in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen u. damit weitgehenden Vertriebs-, Verbreitungs- u. Werbebeschränkungen unterworfen werden.
Fotos von Herzmuscheln in unterschiedlichen Farben
Wissenschaft

Herzmuscheln leiten Sonnenlicht wie Glasfaserkabel

Herzmuscheln leben in Symbiose mit Photosynthese betreibenden Algen in ihrem Inneren. Um diese Untermieter mit Licht zu versorgen, öffnen die Muscheln jedoch nicht einfach ihre Schale. Stattdessen haben sie in der Evolution einzigartige Fenster-Strukturen entwickelt, wie Biologen herausgefunden haben. Diese Fenster leiten das...

Wissenschaft

Strom aus Licht

Seit fast 200 Jahren ist bekannt, dass Sonnenlicht Strom erzeugen kann. Dennoch führte die Photovoltaik lange ein Schattendasein. Erst mit der Energiewende wurde sie populär – und ist heute ein gigantisches Forschungsfeld. von Rainer Kurlemann Als Alexandre Becquerel im Jahr 1839 den photoelektrischen Effekt entdeckte, war die...

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