Lexikon
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Abk. BPjM, durch Gesetz vom 9. 6. 1953 als Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) errichtete Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundes-Min. für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend mit Sitz in Bonn; 2003 umbenannt; zuständig für den publizist. Jugendschutz; sie entscheidet auf Antrag in einem justizähnl. Verfahren, ob Schriften, Ton- u. Bildträger, Abbildungen u. andere Darstellungen in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen u. damit weitgehenden Vertriebs-, Verbreitungs- u. Werbebeschränkungen unterworfen werden.
Wissenschaft
Licht und Schatten
Das Darknet gilt als Hort des Bösen. Doch die Wahrheit ist kompliziert. von MICHAEL VOGEL Abgründe tun sich auf. Es geht um Kinderpornografie, Erpressung, Drogenhandel, illegalen Waffenhandel, verbotene Wetten, Falschgeld und Datendiebstahl. Kurz: um die dunkle Seite des Menschen. Beispiel Kinderpornografie: Im Herbst 2019 nahmen...
Wissenschaft
Schneller im Kopf
Neurowissenschaftler verhelfen Fußballklubs mit dem Konzept der messbaren Spielintelligenz zum Erfolg. von ROLF HEßBRÜGGE Arsène Wenger ist ein anerkannter Vordenker im Fußball. Als Trainer führte er den FC Arsenal in der Saison 2003/04 ungeschlagen zum Meistertitel in der englischen Premier League – ein historisch einmaliger...