Lexikon

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Abk. BPjM, durch Gesetz vom 9. 6. 1953 als Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) errichtete Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundes-Min. für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend mit Sitz in Bonn; 2003 umbenannt; zuständig für den publizist. Jugendschutz; sie entscheidet auf Antrag in einem justizähnl. Verfahren, ob Schriften, Ton- u. Bildträger, Abbildungen u. andere Darstellungen in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen u. damit weitgehenden Vertriebs-, Verbreitungs- u. Werbebeschränkungen unterworfen werden.
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