Lexikon
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Abk. BPjM, durch Gesetz vom 9. 6. 1953 als Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) errichtete Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundes-Min. für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend mit Sitz in Bonn; 2003 umbenannt; zuständig für den publizist. Jugendschutz; sie entscheidet auf Antrag in einem justizähnl. Verfahren, ob Schriften, Ton- u. Bildträger, Abbildungen u. andere Darstellungen in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen u. damit weitgehenden Vertriebs-, Verbreitungs- u. Werbebeschränkungen unterworfen werden.
Wissenschaft
Computer überall
„Computus“ – so heißt das Buch, in dem der Mittelalterhistoriker Arno Borst erklärt, dass Leute, die ihre Texte auf einem Computer schreiben und Geld von einem Konto abheben, Dinge nutzen, deren Bezeichnungen von dem Ausdruck „computus“ abstammen, der zugleich uralt und vielseitig ist. Bereits in der Antike erfassten die Menschen...
Wissenschaft
News der Woche 11.04.2025
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