Lexikon
Kapitạlherabsetzung
die Verminderung des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Für die Aktiengesellschaft ist die Kapitalherabsetzung im AktG (§§ 222–240) genau geregelt; sie bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Bei der effektiven (ordentlichen) Kapitalherabsetzung wird nicht mehr benötigtes Grundkapital an die Aktionäre zurückgezahlt. Eine nominelle (vereinfachte) Kapitalherabsetzung wird vorgenommen, um einen entstandenen Verlust durch Verminderung des Grundkapitals rechnerisch und buchhalterisch zu beseitigen; auf diese Weise wird das Unternehmen buchmäßig saniert.
Wissenschaft
Standheizung
Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...
Wissenschaft
Kleiner Effekt oder große Wirkung?
Cannabidiol, kurz CBD, ist ein Wirkstoff der Hanfpflanze. Er soll gegen Entzündungen helfen, den Schlaf fördern und Ängste lindern. Doch belastbare medizinische Studien gibt es bisher kaum. von ANGELIKA FRIEDL Jeder zehnte Arbeitnehmer in Deutschland leidet laut Gesundheitsreport der Krankenkasse DAK unter Ein- und...