Lexikon

Kapitlherabsetzung

die Verminderung des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Für die Aktiengesellschaft ist die Kapitalherabsetzung im AktG (§§ 222240) genau geregelt; sie bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Bei der effektiven (ordentlichen) Kapitalherabsetzung wird nicht mehr benötigtes Grundkapital an die Aktionäre zurückgezahlt. Eine nominelle (vereinfachte) Kapitalherabsetzung wird vorgenommen, um einen entstandenen Verlust durch Verminderung des Grundkapitals rechnerisch und buchhalterisch zu beseitigen; auf diese Weise wird das Unternehmen buchmäßig saniert.
Nährwertangaben auf einer Verpackung
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PFAS
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Ob in regenfester Kleidung, beschichteten Pfannen oder Kosmetik – Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) sind als Antihaft- und Imprägniermittel weit verbreitet. Da sie äußerst langlebig sind, reichern sich diese potenziell gesundheitsschädlichen Substanzen jedoch in der Umwelt an. Um die auch als Ewigkeitschemikalien...

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