Lexikon
Kapitạlherabsetzung
die Verminderung des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Für die Aktiengesellschaft ist die Kapitalherabsetzung im AktG (§§ 222–240) genau geregelt; sie bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Bei der effektiven (ordentlichen) Kapitalherabsetzung wird nicht mehr benötigtes Grundkapital an die Aktionäre zurückgezahlt. Eine nominelle (vereinfachte) Kapitalherabsetzung wird vorgenommen, um einen entstandenen Verlust durch Verminderung des Grundkapitals rechnerisch und buchhalterisch zu beseitigen; auf diese Weise wird das Unternehmen buchmäßig saniert.
Wissenschaft
Die große Lücke
Meteoriten sind Archive der Vergangenheit. Neue Untersuchungen an ihnen legen nahe: Die Entstehung des Riesenplaneten Jupiter sorgte für die Trennung des Sonnensystems in einen inneren und einen äußeren Bezirk. von THOMAS BÜHRKE Im Dezember 2020 landete in der australischen Wüste eine diskusförmige Kapsel an einem Fallschirm. Sie...
Wissenschaft
Biosphäre an der Belastungsgrenze
Alles Leben auf der Erde hängt von einer intakten Biosphäre ab. Die Ökosysteme unserer Welt sorgen dafür, dass die Bedingungen auf unserem Planeten stabil bleiben: Pflanzen wandeln bei der Photosynthese CO2 in Biomasse um, die Menschen und Tiere ernährt. Doch wir Menschen entnehmen so viel Biomasse aus der Natur, dass das fein...