Lexikon
Kapitạlherabsetzung
die Verminderung des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Für die Aktiengesellschaft ist die Kapitalherabsetzung im AktG (§§ 222–240) genau geregelt; sie bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Bei der effektiven (ordentlichen) Kapitalherabsetzung wird nicht mehr benötigtes Grundkapital an die Aktionäre zurückgezahlt. Eine nominelle (vereinfachte) Kapitalherabsetzung wird vorgenommen, um einen entstandenen Verlust durch Verminderung des Grundkapitals rechnerisch und buchhalterisch zu beseitigen; auf diese Weise wird das Unternehmen buchmäßig saniert.
Wissenschaft
Ein Fest der kulinarischen Unvernunft
Weihnachten und gutes Essen gehören für viele Menschen zusammen. Wir wollen uns etwas Gutes gönnen. Dafür verschieben wir Gedanken an Kalorien, Tierwohl oder Nachhaltigkeit gerne auf die Zeit nach den Feiertagen. von ELENA BERNARD Der Tisch ist festlich gedeckt, im Hintergrund erklingt leise Weihnachtsmusik und der Geruch nach...
Wissenschaft
Sind die Klimaziele noch erreichbar?
Einen Zustand zu erreichen, in dem sich die Menge der durch Menschen verursachten Treibhausgase in der Atmosphäre nicht weiter erhöht, ist in den vergangenen Jahren zum zentralen Ziel des Klimaschutzes geworden. Im Englischen hat sich dafür mittlerweile der Begriff „Net Zero“ etabliert, der sinngemäß mit Netto-null-Emissionen...