Lexikon
Kapitạlherabsetzung
die Verminderung des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Für die Aktiengesellschaft ist die Kapitalherabsetzung im AktG (§§ 222–240) genau geregelt; sie bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Bei der effektiven (ordentlichen) Kapitalherabsetzung wird nicht mehr benötigtes Grundkapital an die Aktionäre zurückgezahlt. Eine nominelle (vereinfachte) Kapitalherabsetzung wird vorgenommen, um einen entstandenen Verlust durch Verminderung des Grundkapitals rechnerisch und buchhalterisch zu beseitigen; auf diese Weise wird das Unternehmen buchmäßig saniert.
Wissenschaft
Wirbelnde Quantenpfannkuchen
Suprafestkörper sind seltsam: Sie haben zugleich Eigenschaften eines Festkörpers und einer Supraflüssigkeit. Nun gelang es einem Team der Universität Innsbruck, solche exotischen Materiezustände raffiniert zu manipulieren. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn man sich in das Reich der Quantenphänomene begibt, muss man mit allerhand...
Wissenschaft
Kosmischer Babyboom
Vor etwa zehn Milliarden Jahren entstanden auf einen Schlag sehr viele Sterne. Seither sinkt die Geburtenrate – und inzwischen hat eine Art kosmischer Dämmerzustand begonnen. von THOMAS BÜHRKE Das Sternbild Fornax (Chemischer Ofen) besteht nur aus wenigen lichtschwachen Sternen. Doch Kosmologen fanden dort den sprichwörtlichen...
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