Lexikon

Wirtschaftsprüfung

Revision
die sich in erster Linie auf die Buchführung und den Jahresabschluss beziehende Prüfung von Betrieben (Abschlussprüfung). Für Aktiengesellschaften, Kreditinstitute, Versicherungen, Genossenschaften und Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand sind jährliche Prüfungen durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer oder genossenschaftliche Prüfungsverbände gesetzlich vorgeschrieben. Mitunter bezieht sich die Wirtschaftsprüfung auch auf die Wirtschaftlichkeit und die Rentabilität. Außerdem wird eine Wirtschaftsprüfung vielfach bei der Aufnahme von Beteiligungen und großen Krediten, bei der Gründung und Kapitalherabsetzung sowie beim Verdacht unerlaubter Handlungen von Mitarbeitern durchgeführt.

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