Lexikon

Abschlussprüfung

früher Bilanzprüfung, die für Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Kreditinstitute anderer Rechtsform und kommunale Eigenbetriebe gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des aus Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung bestehenden Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer. Gemäß § 316 HGB erstreckt sich die Abschlussprüfung auch auf die Buchführung und den Lagebericht.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon