Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Abitur
Ab|i|tur〈〉
n.
, –s
, nur Sg.
Abschlussprüfung an der höheren Schule;
Syn.Reifeprüfung,
〈österr., schweiz.〉
Matura,〈veraltet〉
Maturum[<
lat.
abitur
„man geht weg“, zuabire
„weggehen“]Abitur:
Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen„weggehen“ ab („weg“ +„gehen“). Das Partizipbezeichnet jemanden, der im Begriff ist, wegzugehen. Daher stammt die Bezeichnung. Dasmacht also einer, der die Schule nach der dafür vorgesehenen Abschlussprüfung verlassen wird. Das Synonymerscheint in dem in Österreich und der Schweiz gebräuchlichen Wort, das vom lateinischen„reif“ stammt. Das Abitur als einst auch(„Reifeprüfung“) genannte Abschlussprüfung höherer Schulen und Befähigung zum Hochschulstudium wurde in Preußen 1788 im Zug der Bildungsreform des Staatsministers Karl Abraham von Zedlitz eingeführt. Der Begriff aus der Akademikersprache Latein – bis 1687 wurde etwa an den Universitäten nur in lateinischer Sprache unterrichtet – gelangte mithin erst um 1800 in den allgemeinen deutschen Sprachschatz. Seit 1965 gibt es in Deutschland auch das, das je nach Ausrichtung der Schule zu einem Studium der Wirtschafts– und Sozialwissenschaft, an der technischen Hochschule oder der pädagogischen Hochschule qualifiziert.
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