Lexikon

Gymnsium

[
griechisch gymnos, „nackt“
]
in der griechischen Klassik (5. Jh. v. Chr.) eine zum Zwecke der Leibeserziehung (Gymnastik) errichtete Anlage. Ab dem 4. Jahrhundert wurde das Gymnasium zunehmend auch zu einem Ort der intellektuellen und musischen Bildung. Der Humanismus übernahm die Bezeichnung Gymnasium für eine Form der höheren Schule, an der vor allem Latein und Griechisch gelehrt wurden. Nach den Plänen von W. von Humboldt (1810) sollte das Gymnasium eine höhere Schule sein, in deren Lehrplan die alten Sprachen den Mittelpunkt bildeten und deren besondere Aufgabe die Vorbereitung zum Universitätsstudium und die Vermittlung einer umfassenden Bildung war.
Aufgrund immer differenzierterer Anforderungen hatten sich schon in der zweiten Hälfte des 19. Jh. die Oberrealschule mit mathematisch-naturwissenschaftlichem und das Realgymnasium mit neusprachlichem Schwerpunkt gebildet. Während der NS-Diktatur wurden diese Schultypen zur Oberschule vereinheitlicht, nur einige wenige humanistische Gymnasien blieben bestehen.
In Deutschland wird mit Gymnasium die Form der weiterführenden Schule (neben Hauptschule und Realschule) bezeichnet, die über die mittlere Reife (nach der 10. Klasse) unmittelbar zur Hochschulreife am Ende der 13. Klasse (Abitur) führt; in einigen Bundesländern werden Modelle erprobt, die ein Abitur nach der 12. Klasse ermöglichen. Die nach dem 2. Weltkrieg zunächst wieder eingeführte Gliederung in mathematisch-naturwissenschaftliche, alt- und neusprachliche Gymnasien wurde im Zuge der Oberstufenreform 1972 durch eine einheitliche Schulform mit einem differenzierten Kurssystem abgelöst (Kollegstufe). Hier kann unter den Bedingungen der Schulordnung des jeweiligen Landes und des Angebots der jeweiligen Schule aus den drei klassischen Bereichen eine Auswahl von Grund- und Leistungskursen getroffen werden.
In Österreich stehen die Gymnasialtypen unter dem Oberbegriff Allgemeinbildende höhere Schulen (AhS). Es gibt zwei Grundtypen: 1. Langform mit Unter- (5.8. Schuljahr) und Oberstufe (9.12. Schuljahr); 2. realgymnasiale Oberstufenformen (4.12. Schuljahr), die Sonderregelungen unterliegen.
In der Schweiz führen fünf Gymnasialtypen mit unterschiedlicher Schuldauer zur Maturität (Reifeprüfung): A (altsprachlich), B (Latein und neusprachlich), C (mathematisch-naturwissenschaftlich), D (neusprachlich), E (wirtschaftswissenschaftlich); eine Umwandlung in ein flexibleres System von Wahlfächern ist in Vorbereitung. Daneben existieren kantonale Sonderformen.
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