Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Liturgie:
Die Bezeichnung für gottesdienstliche Handlungen hatte ursprünglich gar nichts mit Kirche und Religion zu tun. Das Wort kommt vom griechischen, das eigentlich „Staatsdiener“ bedeutet (zu„Volk“ +„Werk“).
Im antiken Griechenland warder Ausdruck für eine freiwillige, jedoch als moralische Pflicht empfundene Leistung für das Gemeinwesen. Das reichte zum Beispiel von Ausrüstung und Unterhalt eines Kriegsschiffs über Stellung und Einstudierung von Theaterchören bis hin zum befristeten Unterhalt eines Gymnasiums. Bei derhandelte sich also im Grunde genommen um eine Art Steuer, von der jeder wohlhabende Bürger genauso betroffen war wie niedergelassene Fremde. Später wurde daraus eine Zwangsleistung, die zum wirtschaftlichen Ruin der oberen Schichten führte, nachdem auch öffentliche Ämter zugemacht worden waren.
Im religiösen Sinn umfasst der Begriffdie Gesamtheit aller offiziellen gottesdienstlichen Handlungen in den christlichen Kirchen, also die katholische Messfeier genauso wie den evangelischen Abendmahlsgottesdienst oder Wort– und Predigtgottesdienste und die Sakramentenspendung. Sie ist aus dem römischen und dem so genannten gallikanischen Ritus entstanden. Eine einheitlich verpflichtende Form der Liturgie wurde allerdings erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts von den Päpsten Pius V. (1566–1572) und Klemens VIII. (1592–1605) geschaffen. Eine Reform dergab es durch das Zweite Vatikanische Konzil 1962–1965.
Im antiken Griechenland warder Ausdruck für eine freiwillige, jedoch als moralische Pflicht empfundene Leistung für das Gemeinwesen. Das reichte zum Beispiel von Ausrüstung und Unterhalt eines Kriegsschiffs über Stellung und Einstudierung von Theaterchören bis hin zum befristeten Unterhalt eines Gymnasiums. Bei derhandelte sich also im Grunde genommen um eine Art Steuer, von der jeder wohlhabende Bürger genauso betroffen war wie niedergelassene Fremde. Später wurde daraus eine Zwangsleistung, die zum wirtschaftlichen Ruin der oberen Schichten führte, nachdem auch öffentliche Ämter zugemacht worden waren.
Im religiösen Sinn umfasst der Begriffdie Gesamtheit aller offiziellen gottesdienstlichen Handlungen in den christlichen Kirchen, also die katholische Messfeier genauso wie den evangelischen Abendmahlsgottesdienst oder Wort– und Predigtgottesdienste und die Sakramentenspendung. Sie ist aus dem römischen und dem so genannten gallikanischen Ritus entstanden. Eine einheitlich verpflichtende Form der Liturgie wurde allerdings erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts von den Päpsten Pius V. (1566–1572) und Klemens VIII. (1592–1605) geschaffen. Eine Reform dergab es durch das Zweite Vatikanische Konzil 1962–1965.
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