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Einschreibung

Die Einschreibung wird im Hochschuljargon "Immatrikulation" genannt. Immatrikulation bedeutet Einschreibung in die “Universitätsmatrikel“ – das Aufnahmeverzeichnis der Studenten an der Hochschule. Als eingeschriebener Student erhalten Sie ein Studienbuch, eine Matrikelnummer und jedes Semester einen Studentenausweis sowie Immatrikulationsbescheinigungen. Diese brauchen sie beispielsweise, um in den Genuss der studentischen Krankenversicherung zu kommen oder BAföG beantragen zu können.

Die ersten Schritte

Bei bestimmten Hochschulen und bei Fächern mit Zulassungsbeschränkungen müssen Sie sich zunächst einmal schriftlich bewerben. Bitte beachten Sie unbedingt hierzu die jeweiligen Fristen und notwendigen Unterlagen. Falls Sie sich an einer Kunst-, Musik- oder Sporthochschule bzw. an einer Journalistenschule beworben haben, erhalten Sie erst eine Einladung zu einer Eignungsprüfung und einem Auswahlgespräch. Nur wenn diese erfolgreich sind, werden Sie dort angenommen. Bei den Dolmetscherschulen müssen Sie in der Regel vorab ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung oder einem Beratungslehrer führen. Ob Sie einen Einstufungstest absolvieren müssen, ist individuell je nach Schule verschieden. Er kann davon abhängen, welchen Schulabschluss Sie haben (Mittlere Reife beim Englischen Institut in Heidelberg) oder ob Sie das erste Jahr der Dolmetscherausbildung überspringen möchten (bei der Dolmetscherschule in Würzburg). Fachhochschulen, Universitäten und die ZVS vergeben die Studienplätze dagegen nach bestimmten Vergaberichtlinien, die Notendurchschnitt, Wartezeiten und soziale Faktoren berücksichtigen.

Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, erhalten Sie von der ZVS oder der Hochschule einen Studienplatzbescheid. Diesen müssen Sie umgehend schriftlich annehmen, sonst verfällt der Studienplatz. Danach müssen Sie sich aber trotzdem noch an der Hochschule immatrikulieren.

Die Immatrikulation muss persönlich erfolgen. Sie müssen zu einem bestimmten Termin in das Studentensekretariat/-kanzlei der Hochschule gehen und dort eine Reihe von Unterlagen einreichen, mit denen Sie nachweisen können, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen für das jeweilige Studium erfüllen. Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt davon ab, um welche Hochschule es sich handelt, ob der Studienplatz zulassungsbeschränkt über die ZVS vergeben wird oder ob Sie ein Auslandsstudium anstreben.

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