Lexikon

Wirtschaftsprüfer

öffentlich bestellter und vereidigter freiberuflich Tätiger, der berechtigt ist, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, vor allem bei Aktiengesellschaften, Banken, Versicherungen und Betrieben der öffentlichen Hand, durchzuführen. Voraussetzung für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium (vorzugsweise im Bereich der Wirtschaftswissenschaften), 3 Jahre Berufspraxis, davon 2 Jahre überwiegende Prüfungstätigkeit, und das Bestehen des Wirtschaftsprüferexamens vor regionalen Prüfungsausschüssen (Wirtschaftsprüferkammer). Daneben gibt es weitere Zugangswege, z. B. vom Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer, zum Wirtschaftsprüfer mit längeren Praxisvorlaufzeiten.
Wissenschaft

Immunzellen „Zusatz-Batterien“ verschafft

Der Kampf gegen Krebs kann sie schnell erschöpfen. Doch nun haben Forschende eine Möglichkeit entdeckt, T-Zellen entscheidend zu stärken, die bei Immuntherapien eingesetzt werden: Die Abwehrzellen können durch einen natürlichen Mechanismus mit mehr energieerzeugenden Mitochondrien ausgerüstet werden. Dabei übertragen...

Drossel
Wissenschaft

Tierischer Transport

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