Lexikon

Wirtschaftsprüfer

öffentlich bestellter und vereidigter freiberuflich Tätiger, der berechtigt ist, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, vor allem bei Aktiengesellschaften, Banken, Versicherungen und Betrieben der öffentlichen Hand, durchzuführen. Voraussetzung für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium (vorzugsweise im Bereich der Wirtschaftswissenschaften), 3 Jahre Berufspraxis, davon 2 Jahre überwiegende Prüfungstätigkeit, und das Bestehen des Wirtschaftsprüferexamens vor regionalen Prüfungsausschüssen (Wirtschaftsprüferkammer). Daneben gibt es weitere Zugangswege, z. B. vom Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer, zum Wirtschaftsprüfer mit längeren Praxisvorlaufzeiten.
Depression
Wissenschaft

Depressionen verändern Essensvorlieben

Depressive Menschen bevorzugen andere Lebensmittel als gesunde Menschen. Das zeigt eine Studie, die 117 Menschen mit und ohne Depressionen zu ihrer Vorliebe für bestimmte Lebensmittel befragt hat. Demnach haben Personen mit Depressionen zwar generell weniger Appetit, entwickeln dafür aber eine Vorliebe für Nahrung mit besonders...

Elektronen, Helium
Wissenschaft

Elektron gefilmt

Mit einer neuen Methode ist es gelungen, die Bewegung eines Elektrons bei der Ionisierung in Echtzeit nachzuvollziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Die wechselseitige Beeinflussung von Licht und Materie gehört zu den grundlegendsten physikalischen Prozessen. In den letzten Jahren haben sich neue Möglichkeiten ergeben, um diese...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch