Lexikon

Wirtschaftsprüfer

öffentlich bestellter und vereidigter freiberuflich Tätiger, der berechtigt ist, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, vor allem bei Aktiengesellschaften, Banken, Versicherungen und Betrieben der öffentlichen Hand, durchzuführen. Voraussetzung für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium (vorzugsweise im Bereich der Wirtschaftswissenschaften), 3 Jahre Berufspraxis, davon 2 Jahre überwiegende Prüfungstätigkeit, und das Bestehen des Wirtschaftsprüferexamens vor regionalen Prüfungsausschüssen (Wirtschaftsprüferkammer). Daneben gibt es weitere Zugangswege, z. B. vom Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer, zum Wirtschaftsprüfer mit längeren Praxisvorlaufzeiten.
Supraleiter
Wissenschaft

Unidentifizierbare supraleitende Objekte

Einige überzogene Hypes und handfeste Skandale haben ein schlechtes Licht auf die Forschung mit Hochtemperatursupraleitern geworfen. Was läuft schief auf dem Gebiet? von DIRK EIDEMÜLLER In den letzten Monaten haben wiederholt Berichte die Runde gemacht, dass endlich Supraleiter in Reichweite kommen, die auch bei normalen...

Foto vom dicken Bauch eines Mannes
Wissenschaft

Bauchfett interagiert mit dem Immunsystem

Bauchfett gilt als unschön und ungesund. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein einheitliches Gewebe, sondern um verschiedene Depots, die sich in ihrer zellulären Zusammensetzung stark unterscheiden, wie eine neue Studie zeigt. Demnach enthält beispielsweise das Fett in der Nähe des Dickdarms eine ungewöhnlich hohe Anzahl...

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