Lexikon
Wirtschaftsprüfer
öffentlich bestellter und vereidigter freiberuflich Tätiger, der berechtigt ist, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, vor allem bei Aktiengesellschaften, Banken, Versicherungen und Betrieben der öffentlichen Hand, durchzuführen. Voraussetzung für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium (vorzugsweise im Bereich der Wirtschaftswissenschaften), 3 Jahre Berufspraxis, davon 2 Jahre überwiegende Prüfungstätigkeit, und das Bestehen des Wirtschaftsprüferexamens vor regionalen Prüfungsausschüssen (Wirtschaftsprüferkammer). Daneben gibt es weitere Zugangswege, z. B. vom Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer, zum Wirtschaftsprüfer mit längeren Praxisvorlaufzeiten.
Wissenschaft
Dem Wasserweg der Pyramidenbauer auf der Spur
Heute ist kein Wasser mehr in Sicht – doch erbaut wurden viele der altägyptischen Pyramiden noch in Flussnähe, verdeutlicht eine Studie. Forschende haben Teile eines heute verschwundenen Nilarms identifiziert, an dessen Westufer offenbar 31 der ägyptischen Pyramiden errichtet wurden. Der etwa 64 Kilometer lange Wasserweg hat...
Wissenschaft
Wie sich Fehlannahmen bekämpfen lassen
Während der Covid-19-Pandemie haben sich zahlreiche Falschinformationen verbreitet, darunter zu angeblichen Sicherheitsproblemen der mRNA-Impfstoffe. Viele Faktencheck-Organisationen haben die falschen Behauptungen wieder und wieder auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse widerlegt. Doch solche Widerlegungen bergen stets das...