Lexikon

Dienstleistungen

Dienstleistungen: Auswahl
Dienstleistungen in ausgewählten Ländern
LandAnteil an der Erwerbstätigkeit 2005 (%)
USA77,8
Großbritannien76,7
Norwegen76,1
Schweden75,8
Australien75,3
Kanada75,3
Schweiz73,5
Frankreich71,8
Neuseeland70,9
Finnland69,5
Deutschland68,0
Japan67,6
Österreich66,3
Italien66,0
Spanien65,6
Ungarn62,9
Portugal57,8
Tschechische Republik56,2
Polen54,1
Mittel der menschlichen Bedürfnisbefriedigung; Dienstleistungen sind Güter, die sich als Nicht-Sachgüter von Sachgütern (Waren) vor allem dahingehend unterscheiden, dass bei ihnen Produktion und Nutzung (Verbrauch) zeitlich (fast immer) unmittelbar zusammenfallen. Dies zeigt sich z. B. in jedem Akt von Bedienung in den Dienstleistungsgewerben: Handel, Verkehr, Banken, Versicherungen, Gaststätten, Hotels, Gesundheitswesen, Wissenschaft, Bildung, Sport, Kunst, Theater, Fernsehen, freie Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), öffentlicher Dienst, die insgesamt dem tertiären Sektor zugerechnet werden. Die Wirtschaftswissenschaft gilt als die Sozialwissenschaft, die sich mit allen Arten von gegenseitigen Dienstleistungen sowie mit dem Angebot und der Nachfrage nach Gütern befasst. Zur Wirtschaftsführung im Haushalt zählen auch Dienstleistungen, die man für sich selbst erbringt; hier werden ebenso wie für Leistungen für andere Mitglieder des Haushalts oder der Familie ökonomische Ressourcen zum Zwecke der Produktion eingesetzt. Gleichwohl bleiben solche Dienstleistungen in den (traditionellen) Sozialproduktsberechnungen unberücksichtigt, wenn sie nicht über Marktpreise bewertet werden. Es muss also zwischen Dienstleistungen mit Marktwert bzw. ohne Marktwert unterschieden werden. Inzwischen sind jedoch Versuche unternommen worden, z. B. durch die Bewertung häuslicher Dienstleistungen umfassendere Aussagen über die konkrete Versorgungslage in Volkswirtschaften zu erhalten als bisher.
Immer wichtiger werden auch die sog. industriellen Dienstleistungen. Darunter versteht man Leistungen, die ein Industriebetrieb entweder für sich selbst oder für seine Kunden erbringt. Zu den Dienstleistungen für eigene Zwecke zählen allgemeine Verwaltung, Lagerhaltung, Einkauf, Vertrieb, Datenverarbeitung oder der Transport, ferner Werbung, Schulung des Personals oder die Forschung und Entwicklung. Zu den Dienstleistungen für Dritte gehören alle Planungen, die das Unternehmen für die Kundschaft vornimmt, z. B. für neue Maschinen und Anlagen, die auf den Bedarf des Kunden zugeschnitten werden. Eine wichtige Dienstleistung ist auch die Beratung und Schulung des Kundenpersonals. Eine Firma, die ihre Produkte durch Leasing weitergibt, bietet damit ebenfalls eine Dienstleistung an.
Die Veränderung der Verbrauchsstruktur in den entwickelten Industriegesellschaften der westlichen Welt zeigt, gemessen sowohl am (nominalen) Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt als auch in der Zahl der Erwerbstätigen, einen deutlichen Anstieg des Anteils des tertiären Sektors zu Lasten der Land- und Forstwirtschaft und des Waren produzierenden Gewerbes. Zu vermerken ist hinsichtlich der Entwicklung dieses Sektors das unterdurchschnittliche Wachstum der Arbeitsproduktivität sowie der insbesondere durch Dienstleistungen vom Typ der Wohnungsvermietung bewirkte hohe Kapitaleinsatz. Ob die oft prognostizierte Tendenz zur Dienstleistungsgesellschaft auch für Deutschland Gültigkeit hat, ist umstritten. Es wird nämlich nicht ausgeschlossen, dass Deutschland zu den Ländern gehören könnte, die sich in ihrer Entwicklung hinsichtlich der internationalen Arbeitsteilung weniger auf den Dienstleistungsbereich und stärker auf den Industriebereich konzentrieren werden.
Im Rahmen des Außenhandels versteht man unter Dienstleistungen einen Sammelbegriff für wirtschaftliche Leistungen eines Landes, die nicht durch den Warenverkehr bedingt sind (Deviseneinnahmen bzw. -ausgaben, herrührend von Gebühren, Industriemontagen, Messen, Tourismus u. Ä.) oder aus der Warenbewegung selbst entstehen (Frachten, Versicherungen, Provisionen, Lagerungen u. Ä.). Die Ein- bzw. Ausfuhr von Dienstleistungen ist in Deutschland grundsätzlich genehmigungsfrei, Ausnahmen (wie Patente, Lizenzen, Marken) bedürfen der Genehmigung des Wirtschaftsministers. Die Dienstleistungen eines Landes werden periodisch (meist jährlich) in der Dienstleistungsbilanz zusammengefasst.
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