Lexikon

Leasing

[
ˈli:ziŋ; das; englisch
]
Überlassung einer Sache oder Sachgesamtheit (einzelne Maschinen, vollständige Werksanlagen, Verwaltungsgebäude, auch Fernsehgeräte, Kraftwagen, PCs oder ganze Computeranlagen u. a.) zur Nutzung gegen Entgelt, rechtlich der Miete ähnlich, in der Regel unter Einschaltung von Spezialinstituten (Leasinggesellschaft). Leasing wurde in den USA in den 1950er Jahren entwickelt und hat sich inzwischen auch in anderen Ländern weit verbreitet. Vom Vermieter aus gesehen, falls er die Gegenstände selbst herstellt, ist Leasing ein neuer Weg der Absatzförderung, für den Mieter ist Leasing ein Finanzierungssystem. Der Leasingvertrag ist wirtschaftlich gesehen ein mittel- oder langfristiger Kredit; statt der Zinsen ist monatliche Miete (Leasingrate) zu zahlen; häufig wird eine feste Grundmietzeit vereinbart, innerhalb welcher der Anschaffungspreis der Anlage weitgehend amortisiert wird, mit der Möglichkeit, anschließend den Gegenstand zurückzugeben, zu einem geringen Preis zu erwerben oder das Mietverhältnis fortzusetzen. Vorteile: Verbesserung der Liquidität des Unternehmens, Steuerersparnis, Möglichkeit der schnelleren Erneuerung rasch veraltender Anlagen; Nachteil: laufende Mietzahlung, die die Abschreibung und Verzinsung des Gegenstandes sowie anteilig die Verwaltungskosten und den Gewinn der Leasinggesellschaft decken soll. Für Leasingverträge ist eine Widerrufsbelehrung vorgeschrieben; es besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
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