Lexikon
Kontumaziạlverfahren
[lateinisch ]
Ungehorsamkeitsverfahren, Verfahren gegen Abwesende, die der Ladung zur strafgerichtlichen Verhandlung keine Folge leisten. Da im Kontumazialverfahren der Ungehorsam, vor Gericht zu erscheinen, mit der Verkürzung des rechtlichen Gehörs geahndet wird, widerspricht das Kontumazialverfahren elementaren Grundsätzen des rechtsstaatlichen Strafprozesses. Heute spricht man vom Abwesenheitsverfahren.
Wissenschaft
Ein Mensch wie wir
Fundstücke belegen: Seit mindestens 40.000 Jahren ist Homo sapiens ein kulturelles Wesen und fähig zu kognitiven Höchstleistungen. von ROLF HEßBRÜGGE Wir haben 7000 Sprachen hervorgebracht, rund 1200 Musikinstrumente geschaffen, vielerlei Tanzformen und Malstile sowie Dutzende wissenschaftliche Disziplinen entwickelt. Wir haben...
Wissenschaft
Vor dem Ernstfall
In immer mehr Projekten üben Nachwuchs-Mediziner und -Psychotherapeuten das Diagnostizieren und Behandeln in der virtuellen Realität. von JAN SCHWENKENBECHER Piep-piep. „Ja, hier Schwester Kristin, Behandlungsraum 5“, meldet sich eine Frauenstimme aus dem Funkgerät. „Es geht um den Patienten Billmeier. Der hat gerade einiges an...