Lexikon
Kontumaziạlverfahren
[lateinisch ]
Ungehorsamkeitsverfahren, Verfahren gegen Abwesende, die der Ladung zur strafgerichtlichen Verhandlung keine Folge leisten. Da im Kontumazialverfahren der Ungehorsam, vor Gericht zu erscheinen, mit der Verkürzung des rechtlichen Gehörs geahndet wird, widerspricht das Kontumazialverfahren elementaren Grundsätzen des rechtsstaatlichen Strafprozesses. Heute spricht man vom Abwesenheitsverfahren.
Wissenschaft
Der Gag der Pauli-Maschine
Der Physiker Wolfgang Pauli (1900–1958) wurde vor allem durch seine Pionierleistungen im Bereich der Quantenmechanik berühmt: Für das von ihm formulierte Pauli-Prinzip erhielt er 1945 den Nobelpreis. Es besagt, dass Elektronen oder andere Fermionen (Teilchen mit halbzahligem Spin) sich in ihren Quantenzahlen unterscheiden müssen...
Wissenschaft
Einsteins Spuk
In der mysteriösen Quantenwelt scheinen sich Orte und Entfernungen aufzulösen – und damit vielleicht sogar die ganze im Alltagsleben vertraute Wirklichkeit. von RÜDIGER VAAS Gleich am Anfang des ersten Kapitels seiner Einstein-Biografie „Raffiniert ist der Herrgott …“ erinnert sich Abraham Pais an einen Spaziergang im US-...
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