Lexikon
Kostendeckungsprinzip
ein Grundsatz, nach dem ein Leistungsentgelt so bemessen wird, dass es (nur) die Kosten der Leistung deckt. Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf. Dieser am Gesamtertrag orientierte Gebührenmaßstab wird ergänzt durch das als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltende Äquivalenzprinzip, das auf die individuelle Inanspruchnahme der Verwaltungsleistung abstellt.
Wissenschaft
Bessere Böden
Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.
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Wissenschaft
Die Quanten-Arena
Wo die Gesetze der Quantenmechanik das Zepter führen, stoßen klassische Experimente und selbst die leistungsstärksten Supercomputer an ihre Grenzen. Doch es gibt einen anderen Weg, um neue Erkenntnisse über den Mikrokosmos zu gewinnen: das Konzept der Quantensimulation. von RALF BUTSCHER Wenn Johannes Zeiher die Steuerung für...
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