Lexikon

Kostendeckungsprinzip

ein Grundsatz, nach dem ein Leistungsentgelt so bemessen wird, dass es (nur) die Kosten der Leistung deckt. Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf. Dieser am Gesamtertrag orientierte Gebührenmaßstab wird ergänzt durch das als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltende Äquivalenzprinzip, das auf die individuelle Inanspruchnahme der Verwaltungsleistung abstellt.
Kurzsichtigkeit
Wissenschaft

Scharf sehen

Wie sich Kurzsichtigkeit vorbeugen lässt – und was gegen den fortschreitenden Verlust des Augenlichts hilft. von SUSANNE DONNER Es waren kleine Hähne, die Frank Schaeffel Entscheidendes über das Sehen lehrten. Er setzte ihnen noch als Küken eine Brille auf, die er in mühsamer Handarbeit in eine Lederhaube einnähte. Im Zeitraffer...

Fast 50 schwimmende Häuser liegen am Pier in einem Amsterdamer Kanal. Seit Anfang 2019 sind die ersten Gebäude des ungewöhnlichen Stadtviertels Schoonship bewohnt. ©Isabel Nabuurs (isabelnabuurs.nl)
Wissenschaft

Auf Wasser gebaut

Der steigende Wasserspiegel der Weltmeere bedroht immer mehr Küsten. Daher wollen „Aquatekten“ die Menschen in schwimmende Städte aufs Meer umsiedeln.

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