Lexikon

Kostendeckungsprinzip

ein Grundsatz, nach dem ein Leistungsentgelt so bemessen wird, dass es (nur) die Kosten der Leistung deckt. Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf. Dieser am Gesamtertrag orientierte Gebührenmaßstab wird ergänzt durch das als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltende Äquivalenzprinzip, das auf die individuelle Inanspruchnahme der Verwaltungsleistung abstellt.
Nahaufnahme eines „lächelnden“ Jangtse-Glattschweinswals im Baiji Delfinarium
Wissenschaft

Alte Gedichte verraten Rückgang der Flussdelfine in China

Der Jangtse-Glattschweinswal, benannt nach seinem Lebensraum im chinesischen Jangtse-Fluss, hat Menschen seit jeher beeindruckt. Doch sein Bestand geht immer mehr zurück, so dass der Flussdelfin inzwischen vom Aussterben bedroht ist. Um nachzuvollziehen, wie sich der Lebensraum dieses Schweinswals im Laufe der Zeit verändert hat...

Griechen, Ton
Wissenschaft

Die alten Griechen sind noch älter

Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...

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