Lexikon

Kostendeckungsprinzip

ein Grundsatz, nach dem ein Leistungsentgelt so bemessen wird, dass es (nur) die Kosten der Leistung deckt. Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf. Dieser am Gesamtertrag orientierte Gebührenmaßstab wird ergänzt durch das als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltende Äquivalenzprinzip, das auf die individuelle Inanspruchnahme der Verwaltungsleistung abstellt.
Zwei Tanks mit Ammoniak auf einem Feld
Wissenschaft

Dünger aus der Luft

In der Landwirtschaft kommen große Mengen stickstoffhaltigen Düngers zum Einsatz. Ein wichtiger Rohstoff für diesen Dünger ist Ammoniak. Um die Herstellung dieser Chemikalie nachhaltiger zu gestalten, hat ein Forschungsteam nun ein neuartiges Netzgewebe entwickelt, das Stickstoff aus der Luft einfangen und in Ammoniak verwandeln...

Flock_of_Bar_headed_goose
Wissenschaft

Hoch hinaus

Wie eine Mutation Streifengans und Sperbergeier zu ungeahnten Höhenflügen verhilft. Von RALF STORK Es gibt Lebensräume, die sind weniger anspruchsvoll als die Hochebenen Zentralasiens. Nachts und im Winter wird es dort empfindlich kalt. Und wer jemals in Höhen von 4.000 Metern unterwegs war, weiß: Die Luft ist dort so dünn, dass...

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