Lexikon
Kostendeckungsprinzip
ein Grundsatz, nach dem ein Leistungsentgelt so bemessen wird, dass es (nur) die Kosten der Leistung deckt. Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf. Dieser am Gesamtertrag orientierte Gebührenmaßstab wird ergänzt durch das als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltende Äquivalenzprinzip, das auf die individuelle Inanspruchnahme der Verwaltungsleistung abstellt.
Wissenschaft
Wie Gas flüssig wird
LNG soll die Versorgungslücke schließen, die seit dem Stopp der russischen Erdgaslieferungen klafft. Eine Einführung in die notwendige Technologie.
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Wissenschaft
Atomare Antreiber
Neue Katalysatoren sollen umweltverträgliche und preisgünstige Produkte ermöglichen, etwa für den Einsatz in Medizin, Landwirtschaft oder Elektroautos mit Brennstoffzellen. von REINHARD BREUER Es begann mit einem Knall. Man schrieb das Jahr 1823. Da mischte Johann Wolfgang Döbereiner Luft und Wasserstoff, dann brachte er das...