Lexikon
Kostendeckungsprinzip
ein Grundsatz, nach dem ein Leistungsentgelt so bemessen wird, dass es (nur) die Kosten der Leistung deckt. Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf. Dieser am Gesamtertrag orientierte Gebührenmaßstab wird ergänzt durch das als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltende Äquivalenzprinzip, das auf die individuelle Inanspruchnahme der Verwaltungsleistung abstellt.
Wissenschaft
Die bewegte Erde
Das Innere unseres Planeten beeinflusst unser Leben: Es lässt Vulkane ausbrechen, sorgt für Erdbeben und erzeugt das schützende Magnetfeld. Wie lässt sich herausfinden, was Hunderte Kilometer unter uns geschieht? von KLAUS JACOB Im Januar 1912 veröffentlichte Alfred Wegener seine Theorie der Kontinentalverschiebung. Der...
Wissenschaft
Wirbelnde Quantenpfannkuchen
Suprafestkörper sind seltsam: Sie haben zugleich Eigenschaften eines Festkörpers und einer Supraflüssigkeit. Nun gelang es einem Team der Universität Innsbruck, solche exotischen Materiezustände raffiniert zu manipulieren. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn man sich in das Reich der Quantenphänomene begibt, muss man mit allerhand...