Lexikon
Kostendeckungsprinzip
ein Grundsatz, nach dem ein Leistungsentgelt so bemessen wird, dass es (nur) die Kosten der Leistung deckt. Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf. Dieser am Gesamtertrag orientierte Gebührenmaßstab wird ergänzt durch das als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltende Äquivalenzprinzip, das auf die individuelle Inanspruchnahme der Verwaltungsleistung abstellt.
Wissenschaft
Das Arsenal der Cyberkriminellen
Cyberattacken auf IT-Systeme gehören inzwischen zum Alltag. Die Angriffe werden immer ausgefeilter. Gegenmaßnahmen, mit denen sich die Situation fundamental verbessern ließe, sind kurzfristig kaum zu erwarten. von MICHAEL VOGEL Als es endlich auffiel, war es schon zu spät. Rund 18.000 Einrichtungen hatten sich 2020 über ein...
Wissenschaft
Künstliches Gewebe
Forscher können defekte Zellen des menschlichen Körpers bald durch Zellen aus dem Labor ersetzen. In Studien wird die Verträglichkeit der Therapie derzeit weltweit bei Patienten mit 34 unterschiedlichen Erkrankungen getestet. von RAINER KURLEMANN Die Revolution in der Medizin hat begonnen, aber noch sind es wenige, die von den...