Lexikon

Kreisumlage

eine Umlage, die der Kreis (Gemeindeverband) von den kreisangehörigen Gemeinden u. den gemeindefreien Grundstücken erhebt, wenn die sonstigen Einnahmen des Kreises seinen Bedarf nicht decken. Tatsächlich stellt die K. neben den Finanzzuweisungen der Länder u. des Bundes den bedeutendsten Einnahmenposten im Kreishaushalt dar. Rechtsgrundlage für die K. sind die Landkreisordnungen u. die Finanzausgleichsgesetze der Länder.
D. Fürst, Die K. 1969. A. Günther, Probleme des Kreisfinanzsystems. 1980.
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Wissenschaft

Müssen wir das Fliegen aufgeben?

Im Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einem Gesetzentwurf des französischen Parlaments zugestimmt, der alle Kurzstreckenflüge in unserem Nachbarland verbietet, für die es eine alternative Zugverbindung mit einer Fahrzeit von weniger als zweieinhalb Stunden gibt. Viele der betroffenen Flugverbindungen sind vermutlich...

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Die_mexikanische_Schamanin_María_Sabina_gab_ihr_Wissen_über_halluzinogene_Pilze_an_den_US-amerikanischen_­Autor_und_Privatgelehrten_Robert_Gordon_Wasson_weiter.
Wissenschaft

Was Pilze erzählen

Nahrung und Rauschmittel: Pilze begleiten den Menschen seit jeher. Für Archäologen sind sie in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung. von BETTINA WURCHE Satanspilz und Flockenstieliger Hexen-Röhrling: Die märchenhaften Namen mancher Pilze zeigen, dass sie nicht nur eine große ökologische Bedeutung haben, sondern auch tief in...

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