Lexikon

Kreisumlage

eine Umlage, die der Kreis (Gemeindeverband) von den kreisangehörigen Gemeinden u. den gemeindefreien Grundstücken erhebt, wenn die sonstigen Einnahmen des Kreises seinen Bedarf nicht decken. Tatsächlich stellt die K. neben den Finanzzuweisungen der Länder u. des Bundes den bedeutendsten Einnahmenposten im Kreishaushalt dar. Rechtsgrundlage für die K. sind die Landkreisordnungen u. die Finanzausgleichsgesetze der Länder.
D. Fürst, Die K. 1969. A. Günther, Probleme des Kreisfinanzsystems. 1980.
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Wissenschaft

Romantische Welt

Der Dichter Novalis, dem die Menschheit die blaue Blume der Romantik als Symbol einer Sehnsucht nach neuen Erlebnishorizonten verdankt, hat gefordert, man müsse die Welt romantisieren. Novalis hat das dazu nötige Vorgehen in vier Schritte eingeteilt, die man sich wie folgt vorstellen kann: Man müsse erstens etwas Bekanntes auf...

Hirsch, Geweih
Wissenschaft

Bewaffnet die Stirn bieten

Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...

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