Lexikon

Kreisumlage

eine Umlage, die der Kreis (Gemeindeverband) von den kreisangehörigen Gemeinden u. den gemeindefreien Grundstücken erhebt, wenn die sonstigen Einnahmen des Kreises seinen Bedarf nicht decken. Tatsächlich stellt die K. neben den Finanzzuweisungen der Länder u. des Bundes den bedeutendsten Einnahmenposten im Kreishaushalt dar. Rechtsgrundlage für die K. sind die Landkreisordnungen u. die Finanzausgleichsgesetze der Länder.
D. Fürst, Die K. 1969. A. Günther, Probleme des Kreisfinanzsystems. 1980.
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Große Meeresalgen schützen das Klima – und sie sind als nachwachsender Rohstoff vielseitig einsetzbar. Forscher suchen nach Wegen, beides miteinander zu vereinen. von BETTINA WURCHE Grünbraune Algenteile türmen sich am Strand, im Wasser schwappen schlaffe Wedel und Stiele hin und her. Unter der Meeresoberfläche wiegt sich ein...

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