Lexikon

Kreisumlage

eine Umlage, die der Kreis (Gemeindeverband) von den kreisangehörigen Gemeinden u. den gemeindefreien Grundstücken erhebt, wenn die sonstigen Einnahmen des Kreises seinen Bedarf nicht decken. Tatsächlich stellt die K. neben den Finanzzuweisungen der Länder u. des Bundes den bedeutendsten Einnahmenposten im Kreishaushalt dar. Rechtsgrundlage für die K. sind die Landkreisordnungen u. die Finanzausgleichsgesetze der Länder.
D. Fürst, Die K. 1969. A. Günther, Probleme des Kreisfinanzsystems. 1980.
Wissenschaft

Einblicke in die Evolutionsgeschichte der Weintrauben

In Kolumbien haben Forschende die ältesten Traubenkerne der westlichen Hemisphäre entdeckt. Die 60 Millionen Jahre alten Fossilien belegen, dass sich die Weinrebengewächse, die ursprünglich wahrscheinlich aus Asien stammen, innerhalb weniger Millionen Jahre auf der Welt verbreitet haben. Weitere Funde fossiler Traubenkerne aus...

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Wissenschaft

Warum vergessen wir auf dem Weg von einem Zimmer ins andere?

Herzlich willkommen in der März-Kolumne der Science Busters. Es ist die 40. Ausgabe unseres beliebten Periodikums und das muss natürlich gefeiert werden! Also, muss nicht, aber wir machen es. Ich hab schon alles hergerichtet und nur noch was vergessen. Das hole ich schnell aus der Küche. Was? Nein, Sie können ruhig schon beim...

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