Lexikon
Kultụrgüterschutz
Abkürzung KGS, Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz des kulturellen Erbes gegenüber Gefahren, die von Umwelt, Handel, rechtswidriger Aneignung und bewaffneten Konflikten ausgehen. 1954 wurde zu diesem Zweck das „Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ geschlossen. Als schutzwürdige Kulturgüter gelten u. a. Bau-, Kunst- und geschichtliche Denkmäler, archäologische Stätten, Manuskripte, Bücher, wissenschaftliche Sammlungen sowie Gebäude, die in beträchtlichem Umfang Kulturgüter beherbergen.
In Deutschland wird der Kulturgüterschutz von den Ländern geregelt (Denkmalpflege). Am 6. 8. 1955 wurde das „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ verabschiedet: Als Basis des KGS dient demnach ein „Verzeichnis national wertvollen Kulturguts“. Probleme im Bereich des Kulturgüterschutzes bereitet oftmals die Frage der Rückführung von Kulturgütern in ihre Herkunftsregionen. Das Kulturrückgabegesetz vom 15. 10. 1998 schreibt die dafür geltenden EU-Richtlinien fest. – Uneinigkeit herrscht z. B. zwischen Deutschland und Russland wegen der ungeklärten Besitzverhältnisse von im Zweiten Weltkrieg erbeuteten Kulturgütern. Welterbe.
Wissenschaft
Flüssigkeiten gefrieren später als gedacht
Physiker haben in einem aufwendigen Versuchsaufbau erstmals experimentell untersucht, wann sich in unterkühlten Flüssigkeiten die ersten Kristallisationskeime bilden – der Beginn des Gefrierprozesses. Die ersten Kristalle entstehen demnach deutlich später als bislang vermutet; damit beginnt auch das Gefrieren später und ist...
Wissenschaft
Die Champions vom Rhein
Sich mit den Besten der Welt zu messen, motiviert nicht nur Fußballer und Olympioniken zu Höchstleistungen. Auch Forscher lieben den Wettbewerb. In der Weltliga der Robotik ist ein Team aus Deutschland seit mehr als zehn Jahren ganz vorne dabei. von ULRICH EBERL In den Hallen der Weltmeister herrscht eine ruhige Arbeitsatmosphäre...