Lexikon
Lebenspartnerschaftsgesetz
Gesetz für die umgangssprachlich bezeichnete Homo-EheGesetz vom 16. 2. 2001, das am 1. 8. 2001 in Kraft trat; regelt die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare und den familienrechtlichen Kernbereich sowie weitere Rechte und Pflichten der Partner. Die in der Regel beim Standesamt vorgenommene amtliche Eintragung begründet z. B. gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, das Recht auf einen gemeinsamen Familiennamen, auf gegenseitige Einbeziehung in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die erbrechtliche Angleichung an die Ehe. Zusätzliche, z. B. steuerrechtliche Regelungen sind im Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft einbezogen.
Wissenschaft
Es riecht nach Revolution
Neue Techniken auf Basis bizarrer Quantenphänomene sollen für Wissenschaft und Wirtschaft ganz neue Möglichkeiten eröffnen. von RALF BUTSCHER Rechts oder links? Voll oder leer? Tot oder lebendig? Der Alltag ist geprägt von einer Welt, in der sich auf solche Fragen eine eindeutige Antwort geben lässt. Doch gleichzeitig existiert...
Wissenschaft
Superkleber aus Schleim und Muschelproteinen
Eine Barriere aus Schleim schützt unsere Schleimhäute vor schädlichen Einflüssen – sei es im Mund vor eindringenden Bakterien oder im Magen vor der Magensäure. Einen entscheidenden Beitrag dazu leisten sogenannte Muzine, die strukturgebenden Bestandteile des Schleims. Deren positive Eigenschaften haben sich Forschende nun zunutze...
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