Lexikon
Lebenspartnerschaftsgesetz
Gesetz für die umgangssprachlich bezeichnete Homo-EheGesetz vom 16. 2. 2001, das am 1. 8. 2001 in Kraft trat; regelt die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare und den familienrechtlichen Kernbereich sowie weitere Rechte und Pflichten der Partner. Die in der Regel beim Standesamt vorgenommene amtliche Eintragung begründet z. B. gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, das Recht auf einen gemeinsamen Familiennamen, auf gegenseitige Einbeziehung in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die erbrechtliche Angleichung an die Ehe. Zusätzliche, z. B. steuerrechtliche Regelungen sind im Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft einbezogen.
Wissenschaft
Alternde Affen
Das Erbgut von sechs Menschenaffenarten ist nun erstmals vollständig entschlüsselt. Die Genome eröffnen neue Möglichkeiten, Krankheit und Alterung zu erforschen. von ROMAN GOERGEN Für Evan Eichler, einen führenden Genomforscher an der University of Washington in Seattle, war das Erbgut von Mensch und Menschenaffen lange wie ein...
Wissenschaft
Die Kraft der Wellen
Rund 70 Prozent der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt. Ingenieure wollen jetzt die Energie des Meeres nutzen, um auf schwimmenden Inseln elektrischen Strom zu erzeugen. von RAINER KURLEMANN Wer schon einmal in einem Boot oder am Strand gegen die Wellen gekämpft hat, der ahnt, wie viel Energie im Meer steckt. Tag für Tag...
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