Lexikon

Lebenspartnerschaftsgesetz

Gesetz für die umgangssprachlich bezeichnete Homo-Ehe
Gesetz vom 16. 2. 2001, das am 1. 8. 2001 in Kraft trat; regelt die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare und den familienrechtlichen Kernbereich sowie weitere Rechte und Pflichten der Partner. Die in der Regel beim Standesamt vorgenommene amtliche Eintragung begründet z. B. gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, das Recht auf einen gemeinsamen Familiennamen, auf gegenseitige Einbeziehung in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die erbrechtliche Angleichung an die Ehe. Zusätzliche, z. B. steuerrechtliche Regelungen sind im Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft einbezogen.
Foto von zwei Spechten auf einem schmalen Baumstamm sitzend
Wissenschaft

Spechte grunzen beim Aufschlag wie Tennisspieler

Spechte hämmern mit enormer Wucht auf Holz ein. Als Werkzeug dient ihnen dabei aber nicht nur ihr Schnabel, sondern der ganze Körper, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach spannen die Vögel zahlreiche Muskeln in ihrem ganzen Körper an, um sich zu stabilisieren, und verwandeln sich so in einen lebenden Hammer. Gleichzeitig...

Roboter, denkend, AI
Wissenschaft

Bloß keine Vorurteile!

Algorithmen für Künstliche Intelligenz erstellen aus Daten Verhaltensprofile von Menschen und liefern damit die Grundlagen für Entscheidungen. Daraus ergeben sich ethische Probleme. von KLAUS WAGNER Vor ein paar Jahren in Coral Springs, Florida/USA: Eine 18-Jährige fürchtet zu spät zu einem Termin zu kommen und versucht deshalb...

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