Lexikon

Lösungsmittel-Höchstmengenverordnung

Verordnung vom 25. 7. 1989 über Höchstmengen an Lösungsmitteln in Lebensmitteln. Lebensmittel, deren Gehalt an Tetrachlorethen (Per), Trichlorethen (Tri) oder Trichlormethan (Chloroform) für einen dieser Stoffe 0,1 mg/kg oder insgesamt 0,2 mg/kg überschreitet, dürfen gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden.
Foto von Kaffeebohnen und einer Tasse Kaffee
Wissenschaft

Morgendlicher Kaffee könnte Herzgesundheit fördern

Für viele Menschen gehört der morgendliche Kaffee zur alltäglichen Routine. Eine Studie zeigt nun, dass diese Gewohnheit potenziell gut für die Gesundheit ist. Der Analyse zufolge hatten Personen, die üblicherweise morgens Kaffee trinken, ein geringeres Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen Ursachen zu sterben, als...

Solar, Sonnenenergie, Wüste
Wissenschaft

Mit Sonnenenergie durch die Wüste

Bei internationalen Wettkämpfen treten solarbetriebene Rennwagen gegeneinander an. Wüstenstraßen werden dabei zu Teststrecken für neue Solartechnologien. von RAINER KURLEMANN Wer in Marokko Auto fährt, erlebt viele Überraschungen. Das Königreich ist ein modernes Land, trotzdem trifft man auf den Straßen so manchen Eselskarren und...

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