Lexikon

Lösungsmittel-Höchstmengenverordnung

Verordnung vom 25. 7. 1989 über Höchstmengen an Lösungsmitteln in Lebensmitteln. Lebensmittel, deren Gehalt an Tetrachlorethen (Per), Trichlorethen (Tri) oder Trichlormethan (Chloroform) für einen dieser Stoffe 0,1 mg/kg oder insgesamt 0,2 mg/kg überschreitet, dürfen gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden.
Straße, Auto, Verkehr
Wissenschaft

Verstopft

Viele deutsche Städte sind staugeplagt. Moderne Mobilitätsdienste, neue Technologien und künftig auch vernetzte autonome Fahrzeuge sollen das ändern. Doch was taugen die Konzepte? von MICHAEL VOGEL Bis morgens um sechs ist die Welt noch in Ordnung. Dann geht es los, an jedem Werktag und in fast allen größeren deutschen Städten:...

Illustration von Silber-Partikeln auf einem Kohlenstoff-Träger
Wissenschaft

Wie Kohlenstoff Metall-Katalysatoren auf Trab bringt

Metallpartikel wie Silber oder Kupfer können als Katalysatoren chemische Reaktionen beschleunigen. Noch besser tun sie dies in Kombination mit Kohlenstoff: Wenn man Silber-Nanopartikel auf einer Kohlenstoff-Basis platziert, erhält man einen zweihundertfach aktiveren Katalysator, wie Chemiker herausgefunden haben. Solche Effekte...

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