Lexikon

Lösungsmittel-Höchstmengenverordnung

Verordnung vom 25. 7. 1989 über Höchstmengen an Lösungsmitteln in Lebensmitteln. Lebensmittel, deren Gehalt an Tetrachlorethen (Per), Trichlorethen (Tri) oder Trichlormethan (Chloroform) für einen dieser Stoffe 0,1 mg/kg oder insgesamt 0,2 mg/kg überschreitet, dürfen gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden.
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Wissenschaft

Sind die Klimaziele noch erreichbar?

Einen Zustand zu erreichen, in dem sich die Menge der durch Menschen verursachten Treibhausgase in der Atmosphäre nicht weiter erhöht, ist in den vergangenen Jahren zum zentralen Ziel des Klimaschutzes geworden. Im Englischen hat sich dafür mittlerweile der Begriff „Net Zero“ etabliert, der sinngemäß mit Netto-null-Emissionen...

Wartungsarbeiten bei Wendelstein 7-X
Wissenschaft

»Es geht um die Wirtschaftlichkeit des gesamten Energiesystems«

Bringen aktuelle Fortschritte der Fusionsforschung neuen Schwung in das Streben nach einer neuen, unerschöpflichen Energiequelle? Und welche Vorteile hätte sie gegenüber Sonne und Wind? Die Physikerin Sybille Günter erläutert die Entwicklung. Das Gespräch führte Dirk Eidemüller Die Fusionsforschung hat in den letzten Jahren...

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