Lexikon
Minicar
[
-ka:r
]Fahrzeug ohne Motor, das die früher üblichen Seifenkisten abgelöst hat; vorgeschrieben ist der Minicar-Eigenbau durch den Jugendlichen, der das Fahrzeug steuert. Die Vorschriften besagen, dass das Mindestgewicht ohne Fahrer 40 kg, der Radstand 1,00–1,30 m, die Gesamtlänge 1,85 m betragen müssen. Die seit 1970 vom ADAC veranstalteten Meisterschaftswettbewerbe werden in Klassen für 8- bis 11-Jährige und für 12- bis 15-Jährige ausgetragen; die Fahrzeuge starten von einer Rampe und haben 6 Geschwindigkeitsprüfungen zu absolvieren.
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