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Monoplkommission

aus fünf Mitgliedern bestehendes Gutachtergremium, das alle zwei Jahre ein Gutachten über die Entwicklung der Konzentration in der Wirtschaft zu erstellen hat; die Bundesregierung muss zu diesem Gutachten Stellung nehmen. Die Monopolkommission kann zusätzlich Gutachten von sich aus oder im Auftrag der Bundesregierung anfertigen. Der Wirtschaftsminister muss bei der Sondergenehmigung von Unternehmenszusammenschlüssen die Stellungnahme der Monopolkommission einholen.

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