Lexikon

Nebenintervention

Streithilfe
die Beteiligung eines Dritten (des Nebenintervenienten) an dem zwischen zwei Parteien anhängigen Zivilprozess auf Seiten einer Partei (der Hauptpartei); zulässig, wenn der Dritte an dem Obsiegen der Partei, der er beitritt, ein rechtliches Interesse hat (§ 66 ZPO), also z. B. dann, wenn die Hauptpartei im Fall ihres Unterliegens gegen den Nebenintervenienten Regress nehmen könnte. Ähnlich in Österreich (§§ 1725 ZPO) und in fast allen Zivilprozessordnungen der schweizerischen Kantone.
Die Mathematik ist ein komplexes Theorie-Gebilde, das immer weiter aus sich selbst hervorwächst. Die verschiedensten Bereiche sind durch lückenlos bewiesene Theoreme miteinander verbunden. © BDW-Grafik/Ricardo Rio Ribeiro Martins; Quelle: Stack Exchange – A Graph Map of Math.SE
Wissenschaft

Computer als Assistenz-Mathematiker

Rechnen konnten Computer schon immer. Doch abgesehen davon hatten sie für die Mathematik kaum einen Nutzen – bislang. Denn inzwischen gibt es Programme, die mathematische Beweise prüfen können. KI eröffnet dabei neue Möglichkeiten. von PAULA STRÄTER Den meisten Menschen begegnet Mathematik im Alltag nur, wenn sie zählen oder...

hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Klimavorhersagen mit dem Quantencomputer?

Jeder, so scheint es, hat eine Wunderlösung zum Klimawandel. Für manche lautet sie Wasserstoff, für andere Kernkraft oder Mikroalgen oder schwimmende Solaranlagen oder Bäume pflanzen. Für sich allein werden die meisten dieser Ideen zur Lösung nicht ausreichen, sie haben aber immerhin das Potenzial, dazu beizutragen. Eine absurde...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon