Lexikon

Pauschbesteuerung

ein vereinfachtes Verfahren zur Bestimmung der zu zahlenden Steuer, bei dem auf die Feststellung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen bzw. auf die Berechnung der Steuerschuld anhand des Steuertarifs verzichtet wird. Statt dessen wird ein vom Steuerpflichtigen zu zahlender pauschalierter Steuerbetrag festgesetzt oder ein pauschaler Steuersatz angewendet. Im Rahmen der deutschen Einkommensbesteuerung gibt es die Möglichkeit einer Pauschbesteuerung bei Personen, die durch Zuzug aus dem Ausland unbeschränkt steuerpflichtig wurden, bei ausländischen Einkünften unbeschränkt Steuerpflichtiger sowie als Pauschalierung der Lohnsteuer z. B. mit 25% bei Zahlung von Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen und bei Gewährung von Erholungsbeihilfen, bei nur kurzfristig (25%) oder in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn (20%) beschäftigten Teilzeitbeschäftigten und bei bestimmten Zukunftsleistungen des Arbeitgebers, z. B. Direktversicherung (20%).
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