Lexikon
Pensiọnsgeschäfte
die Abtretung von Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere, Darlehensforderungen, Devisen) seitens einer Bank (Pensionsgeber) an den Pensionsnehmer (in der Regel auch eine Bank) gegen Zahlung eines bestimmten Betrages bei gleichzeitiger Verpflichtung des Pensionsgebers zum Rückkauf der in Pension gegebenen Vermögenswerte. Sind die Geschäftsbanken Pensionsgeber und die Zentralnotenbank Pensionsnehmer, handelt es sich um eine besondere Form der Offen-Markt-Politik. Durch Pensionsgeschäfte können sich Banken zusätzlich mit kurz- bis mittelfristiger Liquidität eindecken.
Wissenschaft
Das Duell der Giganten
Künstliche Intelligenz trifft auf Wikipedia. Damit begegnen sich zwei Hünen der Produktion von Wissen. Wie wird der Wettstreit enden? von STEFAN MEY Innerhalb kurzer Zeit war aus einem Riesen ein Zwerg geworden. Im Januar 2001 startete das Wikipedia-Projekt für ein frei zugängliches Web-Portal mit Informationen zu allen...
Wissenschaft
Kernkraft, Kernkraft überall
Ich rede gerne und oft über Kernkraft. Neu ist, dass die Leute mir dabei zuhören. Kernkraft ist kein Tabuthema mehr, selbst in Deutschland nicht. Das erste Kernkraftwerk wurde 1954 in der damaligen Sowjetunion in Betrieb genommen. In den folgenden 50 Jahren nahm die durch Kernkraftwerke produzierte Energie weltweit stetig zu....