Lexikon
Pensiọnsgeschäfte
die Abtretung von Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere, Darlehensforderungen, Devisen) seitens einer Bank (Pensionsgeber) an den Pensionsnehmer (in der Regel auch eine Bank) gegen Zahlung eines bestimmten Betrages bei gleichzeitiger Verpflichtung des Pensionsgebers zum Rückkauf der in Pension gegebenen Vermögenswerte. Sind die Geschäftsbanken Pensionsgeber und die Zentralnotenbank Pensionsnehmer, handelt es sich um eine besondere Form der Offen-Markt-Politik. Durch Pensionsgeschäfte können sich Banken zusätzlich mit kurz- bis mittelfristiger Liquidität eindecken.
Wissenschaft
Wirklich wahr?
Die Frage nach der Wahrheit ist ein Klassiker der Wissenschaftsphilosophie, und gerade in dieser Zeit besonders wichtig. von TOBIAS HÜRTER Es gibt eine merkwürdige Stelle in der Bibel, die man leicht überliest. Als Jesus im Amtssitz des römischen Statthalters Pontius Pilatus verhört wird und beteuert, er sei gekommen, um „für die...
Wissenschaft
Riff-bildende Teamarbeit schon vor Urzeiten
Das Erfolgsgeheimnis der Riff-Baumeister im Visier: Wie lange es die faszinierende Austauschbeziehung zwischen Korallen-Nesseltieren und Algen schon gibt, beleuchtet nun eine Studie. Analysen von fossilen Korallen aus Deutschland belegen, dass einige Arten bereits vor 400 Millionen Jahren in Symbiose mit Fotosynthese-betreibenden...
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