Lexikon
Pensiọnsgeschäfte
die Abtretung von Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere, Darlehensforderungen, Devisen) seitens einer Bank (Pensionsgeber) an den Pensionsnehmer (in der Regel auch eine Bank) gegen Zahlung eines bestimmten Betrages bei gleichzeitiger Verpflichtung des Pensionsgebers zum Rückkauf der in Pension gegebenen Vermögenswerte. Sind die Geschäftsbanken Pensionsgeber und die Zentralnotenbank Pensionsnehmer, handelt es sich um eine besondere Form der Offen-Markt-Politik. Durch Pensionsgeschäfte können sich Banken zusätzlich mit kurz- bis mittelfristiger Liquidität eindecken.
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