Lexikon
Pflichtverteidiger
der vom Gericht in den Fällen notwendiger Verteidigung bestellte Verteidiger (§ 140 Abs. 1 StPO). In anderen Fällen kann der Gerichtsvorsitzende auf Antrag einen Pflichtverteidiger bestellen, wenn dies wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten ist oder wenn der Beschuldigte sich ersichtlich nicht selbst verteidigen kann (§140 Abs. 2 StPO). Verteidiger.
Wissenschaft
Begierig nach Lithium
Der Trend zur Elektromobilität lässt den Bedarf an manchen Rohstoffen kräftig steigen – vor allem an Lithium. Bislang wird das Metall nur in wenigen Regionen der Welt gefördert. Doch künftig könnte es auch aus heimischen Quellen kommen. von JAN BERNDORFF Im Licht der Taschenlampe funkeln rundherum die steinernen Wände. Was da...
Wissenschaft
News der Woche 1.11.2024
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