Lexikon

Pflichtverteidiger

der vom Gericht in den Fällen notwendiger Verteidigung bestellte Verteidiger (§ 140 Abs. 1 StPO). In anderen Fällen kann der Gerichtsvorsitzende auf Antrag einen Pflichtverteidiger bestellen, wenn dies wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten ist oder wenn der Beschuldigte sich ersichtlich nicht selbst verteidigen kann (§140 Abs. 2 StPO). Verteidiger.
Hossenfelder_Quanten.jpg
Wissenschaft

Geothermie hat Zukunft!

Ideen für klimaschonende Stromproduktion gibt es viele. Doch abgesehen von Wind- und Solarenergie scheint keine von ihnen wirklich großes Potenzial zu haben – vielleicht mit einer Ausnahme: Geothermie, also der Nutzung von Erdwärme. Dafür wird heißes Wasser aus dem Erdinneren an die Oberfläche gepumpt, um damit Dampfgeneratoren...

Wetterfrosch, Wetter
Wissenschaft

Der Wetterfrosch in uns

Kopfschmerzen und Müdigkeit infolge eines Wetterumschwungs: Ist das nur Einbildung – oder beeinflusst er tatsächlich das Wohlbefinden mancher Menschen? von JÜRGEN BRATER (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Der Wetterbericht im Fernsehen hat es angekündigt: Mit Sonnenschein und angenehmen Wohlfühltemperaturen...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon