Lexikon
Pflichtverteidiger
der vom Gericht in den Fällen notwendiger Verteidigung bestellte Verteidiger (§ 140 Abs. 1 StPO). In anderen Fällen kann der Gerichtsvorsitzende auf Antrag einen Pflichtverteidiger bestellen, wenn dies wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten ist oder wenn der Beschuldigte sich ersichtlich nicht selbst verteidigen kann (§140 Abs. 2 StPO). Verteidiger.
Wissenschaft
Der Dorsch ist weg
Zu Besuch bei Fischer André Grählert am Darßer Bodden. Fischer und Meeresforscher arbeiten zusammen, um die Veränderungen der Fischbestände in der Ostsee zu verstehen. Von CHRISTIAN JUNG André Grählert ist Ostseefischer in fünfter Generation. Er ist es mit Leib und Seele, auch wenn das von ihm verlangt, bei Wind und Wetter...
Wissenschaft
Fingerabdrücke im Blut
Forschende durchleuchten Blutproben mit Laserlicht und suchen darin nach frühen Hinweisen auf Erkrankungen wie Diabetes oder Lungenkrebs. von THOMAS BRANDSTETTER Blut ist komplex: Die Zusammensetzung der unzähligen verschiedenen Biomoleküle, die sich dort tummeln, birgt allerlei interessante Hinweise auf den aktuellen...