Lexikon
Postgeheimnis
die Verpflichtung der Inhaber oder der Beschäftigten eines Unternehmens, das geschäftsmäßig Postdienste erbringt, zur strengsten Geheimhaltung des Postverkehrs hinsichtlich des Brief- und Paketdienstes (Art. 10 Grundgesetz, § 206 StGB in der Neufassung des Strafgesetzbuchs vom 13. 11. 1998). – Ähnlich in der
Schweiz
nach Art. 13 der Bundesverfassung und Art. 179 StGB.Wissenschaft
Eldorado am Polarkreis
Am Rand der Arktis werden Erdöl und Erdgas gefördert. Nun ermöglicht es der Klimawandel, auch bislang unzugängliche Lagerstätten zu erschließen.
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Wissenschaft
Kampf dem „Hicks“!
Rezepte gegen Schluckauf gibt es viele. Doch kaum eines davon hilft zuverlässig. Wie man der Hickserei tatsächlich Einhalt gebieten kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schluckauf entsteht, wenn sich das Zwerchfell – eine dünne, im Ruhezustand kuppelförmig aufwärts gewölbte Muskelplatte zwischen Brust- und Bauchraum – plötzlich...