Lexikon

Postgeheimnis

die Verpflichtung der Inhaber oder der Beschäftigten eines Unternehmens, das geschäftsmäßig Postdienste erbringt, zur strengsten Geheimhaltung des Postverkehrs hinsichtlich des Brief- und Paketdienstes (Art. 10 Grundgesetz, § 206 StGB in der Neufassung des Strafgesetzbuchs vom 13. 11. 1998). Ähnlich in der
Schweiz
nach Art. 13 der Bundesverfassung und Art. 179 StGB.
Güter, Projekt, Technik
Wissenschaft

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Eine neue Ära des Gütertransports steht in der Schweiz in den Startlöchern. Vom Versand bis zur Feinverteilung sollen die Güter unterirdisch und von der Bevölkerung unbemerkt ihren Bestimmungsort erreichen – und damit den Lkw-Verkehr auf den Hauptverkehrsadern reduzieren. von CHRISTIAN BERNHART Das Leitmotiv „Es gibt viel Platz...

weiße Hirnsubstanz
Wissenschaft

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Eine Schwangerschaft verändert nicht nur den weiblichen Körper, sondern auch das Gehirn. Das zeigt eine Studie anhand von wiederholten Hirnscans einer Erstgebärenden vor, während und nach der Schwangerschaft. Demnach schrumpft die graue Substanz ab der neunten Schwangerschaftswoche, während das Volumen der weißen Substanz, also...

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