Lexikon

Fernmeldegeheimnis

das Verbot des unbefugten Entstellens, Abhörens, Verwertens oder Unterdrückens von Fernmelde-(Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-)Nachrichten; das Fernmeldegeheimnis ist verfassungsrechtlich geschützt und wird ergänzt durch das Briefgeheimnis und das Postgeheimnis. Es richtet sich 1. im Verfassungsrecht an den Staat mit Grundrechtsgarantie (z. B. Art. 10 GG), gesetzliche Einschränkungen für Zwecke der Strafverfolgung und des Verfassungsschutzes; 2. im Strafrecht vor allem an Postbedienstete (§ 354 StGB), aber auch an jedermann (§ 201 StGB sowie § 148 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. 6. 2004). In
Österreich
: Art. 10 Ziff. 9 BVerfG; Fernmeldegesetz vom 13. 7. 1949. In der
Schweiz
: Art. 13, 92 der Bundesverfassung.
Esna
Wissenschaft

Die Himmelsdecke von Esna

Dass die astronomische Tempeldecke in Esna, 55 Kilometer südlich von Luxor, heute wieder erstrahlen kann wie vor rund 2.000 Jahren, ist einem Glücksfall zu verdanken – und der jahrelangen Arbeit eines deutsch-ägyptischen Expertenteams. von ROLF HEßBRÜGGE Man muss sich schon etwas den Hals verrenken, um diesen kostbaren...

Kopflosen von Vráble
Wissenschaft

Das brutale Ende der ersten Bauern

Vor etwa 7.000 Jahren neigte sich die Linearbandkeramische Kultur ihrem Ende zu. Teils war der Übergang zu neuen Kulturen bruchlos, mancherorts ging er jedoch mit Gewaltausbrüchen einher. Die Ausgrabungsstätte im slowakischen Vráble hat bereits an die 100 Kopflose zutage gefördert – und die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen...

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