Lexikon
Verfassungsrecht
1. als materielles Verfassungsrecht derjenige Teil des Staatsrechts, der die obersten Bestimmungen über die Ausübung der Staatsgewalt, besonders über die Staatsorganisation, die Formen und Bereiche der Staatstätigkeit und das Verhältnis zwischen Staatsgewalt und einzelnem Staatsbürger (Grundrechte) sowie die obersten Rechtssätze der übrigen sachlichen Teilrechtsordnungen enthält, die als solche nicht auf die Ausübung der Staatsgewalt bezogen sind; – 2. als formelles Verfassungsrecht der Inhalt der formellen Verfassung (Verfassungsurkunde).
Wissenschaft
Nicht im Gleichgewicht
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Wissenschaft
Neue KI verarbeitet Videos nach Vorbild des Gehirns
Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag und viele Berufsfelder bereits auf verschiedenste Weise erleichtert. Oft werden KIs eingesetzt, um große Datenmengen oder Bilder auszuwerten. Nun haben Wissenschaftler ein neuartiges KI-Modell entwickelt, das auch bewegte Bilder zuverlässig erkennt. Die MovieNet genannte KI verarbeitet...
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