Lexikon
Verfassungsrecht
1. als materielles Verfassungsrecht derjenige Teil des Staatsrechts, der die obersten Bestimmungen über die Ausübung der Staatsgewalt, besonders über die Staatsorganisation, die Formen und Bereiche der Staatstätigkeit und das Verhältnis zwischen Staatsgewalt und einzelnem Staatsbürger (Grundrechte) sowie die obersten Rechtssätze der übrigen sachlichen Teilrechtsordnungen enthält, die als solche nicht auf die Ausübung der Staatsgewalt bezogen sind; – 2. als formelles Verfassungsrecht der Inhalt der formellen Verfassung (Verfassungsurkunde).
Wissenschaft
Das Sonder-Paar
Astrophysiker rätseln über ein sonderbares und besonderes Duo im neuen Katalog der Gravitationswellen. Manchen Modellen zufolge dürfte es gar nicht existieren. von RÜDIGER VAAS Es begann mit einem Paukenschlag: Nur fünf Tage nach dem Start von O4, dem vierten Beobachtungslauf des Laser Interferometer Gravitational-Wave...
Wissenschaft
Das Atom der Biologen
Anfang der 1930er-Jahre lauschte ein junger Mann namens Max Delbrück, der 1969 als Empfänger des Nobelpreises für Medizin gefeiert werden sollte, in Kopenhagen der Rede des großen Physikers Niels Bohr, die von „Licht und Leben“ handelte. Bohr machte darin den Vorschlag, man solle in der Biologie das Gleiche versuchen, das in...
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