Lexikon
Verfassungsrecht
1. als materielles Verfassungsrecht derjenige Teil des Staatsrechts, der die obersten Bestimmungen über die Ausübung der Staatsgewalt, besonders über die Staatsorganisation, die Formen und Bereiche der Staatstätigkeit und das Verhältnis zwischen Staatsgewalt und einzelnem Staatsbürger (Grundrechte) sowie die obersten Rechtssätze der übrigen sachlichen Teilrechtsordnungen enthält, die als solche nicht auf die Ausübung der Staatsgewalt bezogen sind; – 2. als formelles Verfassungsrecht der Inhalt der formellen Verfassung (Verfassungsurkunde).
Wissenschaft
Grundlagen von Depressions-Resistenz auf der Spur
Die Beobachtung von Mitmenschen bei der Bewältigung traumatischer Erlebnisse kann unsere Widerstandsfähigkeit gegen die Entwicklung psychischer Probleme stärken. Diese Form der emotionalen Ansteckung haben Forschende nun auch bei Mäusen nachgewiesen und bereits Einblicke in den zugrundeliegenden Mechanismus gewonnen. Dabei zeigte...
Wissenschaft
Die Krux mit den Studien
Immer wieder sorgen Untersuchungen zu Ernährungsthemen für Verwirrung, weil sie früheren Veröffentlichungen widersprechen.
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