Lexikon
Verfassungsrecht
1. als materielles Verfassungsrecht derjenige Teil des Staatsrechts, der die obersten Bestimmungen über die Ausübung der Staatsgewalt, besonders über die Staatsorganisation, die Formen und Bereiche der Staatstätigkeit und das Verhältnis zwischen Staatsgewalt und einzelnem Staatsbürger (Grundrechte) sowie die obersten Rechtssätze der übrigen sachlichen Teilrechtsordnungen enthält, die als solche nicht auf die Ausübung der Staatsgewalt bezogen sind; – 2. als formelles Verfassungsrecht der Inhalt der formellen Verfassung (Verfassungsurkunde).
Wissenschaft
Streit um gesunde Ernährung
Fast täglich gibt es neue Meldungen, was gesund sein soll. Und viele Studien widersprechen sich. Woran liegt das? von CHRISTIAN WOLF Rotes Fleisch hat keinen guten Ruf. Wer übermäßig viel davon isst, erhöht damit angeblich massiv sein Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Auch der häufige Verzehr von verarbeitetem...
Wissenschaft
Wie Gas flüssig wird
LNG soll die Versorgungslücke schließen, die seit dem Stopp der russischen Erdgaslieferungen klafft. Eine Einführung in die notwendige Technologie.
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