Lexikon
Verfassungsrecht
1. als materielles Verfassungsrecht derjenige Teil des Staatsrechts, der die obersten Bestimmungen über die Ausübung der Staatsgewalt, besonders über die Staatsorganisation, die Formen und Bereiche der Staatstätigkeit und das Verhältnis zwischen Staatsgewalt und einzelnem Staatsbürger (Grundrechte) sowie die obersten Rechtssätze der übrigen sachlichen Teilrechtsordnungen enthält, die als solche nicht auf die Ausübung der Staatsgewalt bezogen sind; – 2. als formelles Verfassungsrecht der Inhalt der formellen Verfassung (Verfassungsurkunde).
Wissenschaft
„Waffen waren bei Olympia verboten“
Der olympische Friedensgedanke ist ein historisches Vermächtnis der griechischen Antike an die Neuzeit – oder? Der Olympiahistoriker Stephan Wassong räumt mit einigen Missverständnissen auf. Das Gespräch führte ROLF HESSBRÜGGE Herr Prof. Wassong, alle paar Jahre beschwört die Welt den „olympischen Frieden“, den es aber nie zu...
Wissenschaft
Die Mondtäuschung
Warum der Mond manchmal kleiner und manchmal größer erscheint, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schon vor mehr als 2.000 Jahren machte sich der griechische Philosoph Aristoteles Gedanken über ein Phänomen, das wohl jeder kennt: Wenn der Mond tief über dem Horizont steht, erscheint er viel größer als hoch oben am Himmel....
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