Lexikon
Verfassungsrecht
1. als materielles Verfassungsrecht derjenige Teil des Staatsrechts, der die obersten Bestimmungen über die Ausübung der Staatsgewalt, besonders über die Staatsorganisation, die Formen und Bereiche der Staatstätigkeit und das Verhältnis zwischen Staatsgewalt und einzelnem Staatsbürger (Grundrechte) sowie die obersten Rechtssätze der übrigen sachlichen Teilrechtsordnungen enthält, die als solche nicht auf die Ausübung der Staatsgewalt bezogen sind; – 2. als formelles Verfassungsrecht der Inhalt der formellen Verfassung (Verfassungsurkunde).
Wissenschaft
Ist der menschliche Körper zum Rennen gemacht?
Bei den Olympischen Spielen wetteifern derzeit Athletinnen und Athleten auf verschiedenen Distanzen um die schnellsten Sprints. Die Wettrennen faszinieren, weil wir Menschen eigentlich nicht für das hohe Tempo gemacht sind. Der Marathon wiederum fordert ein überdurchschnittliches Maß an Ausdauer. Nun haben Forschende untersucht,...
Wissenschaft
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In immer mehr Projekten üben Nachwuchs-Mediziner und -Psychotherapeuten das Diagnostizieren und Behandeln in der virtuellen Realität. von JAN SCHWENKENBECHER Piep-piep. „Ja, hier Schwester Kristin, Behandlungsraum 5“, meldet sich eine Frauenstimme aus dem Funkgerät. „Es geht um den Patienten Billmeier. Der hat gerade einiges an...
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