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14. November 1986
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Zahlreiche Sachverständige tragen vor dem
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Zahlreiche Sachverständige tragen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages in Bonn verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von der Regierungskoalition geplante sog. Kronzeugenregelung vor. Dennoch wird die Kronzeugenregelung, die Terroristen veranlassen soll, gegen ihre Mittäter unter Aussicht auf Straf-Erlass vor Gericht auszusagen, am 18. Mai 1988 von der Bundesregierung als Teil der Gesetzesvorlage zur Reform der Sicherheitsgesetze gebilligt (5.12.).
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News der Woche 03.10.2025
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Bessere Böden
Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.
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