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12. März 2003  -  Karlsruhe ...

Karlsruhe: In Deutschland dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Telefonverbindungen von Journalisten überwacht werden, wenn Kontakt zu einem mutmaßlichen Straftäter besteht. Allerdings sei, so die Richter, der Eingriff in die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis nur gerechtfertigt, wenn ein mutmaßlicher Straftäter wegen schwerwiegender Taten gesucht werde. Das Gericht weist damit die Verfassungsbeschwerde zweier Journalisten zurück.

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