Lexikon
Briefgeheimnis
Verbot des unbefugten Öffnens von Briefen, gerichtet 1. im Verfassungsrecht an den Staat (Grundrechtsgarantie, Beschränkung nur aufgrund eines Gesetzes; Art. 10 GG. In
Österreich
Art. 10 Staatsgrundgesetz von 1867 und Gesetz zum Schutz des Briefgeheimnisses vom 6. 4. 1870; Schweiz
: Art. 13, 92 der Bundesverfassung); – 2. im Strafrecht an jedermann als Verbot des vorsätzlichen unbefugten Öffnens eines verschlossenen Briefs oder einer anderen verschlossenen Urkunde nach § 202 StGB (Verfolgung nur auf Antrag) und an Inhaber und Mitarbeiter von Postbeförderungsunternehmen als Verbot des unbefugten Öffnens oder Unterdrückens von diesem Unternehmen anvertrauten Briefen und Paketen und des Zulassens oder der Unterstützung einer solchen Handlung, nach § 206 StGB (Neufassung vom 13. 11. 1998) strafbar. – Ähnlich in Österreich
(§ 310e StG) und in der Schweiz
(Art. 179 StGB). Fernmeldegeheimnis, Postgeheimnis.
Wissenschaft
Himmlische Lichtspiele
Polarlicht, Abendrot, Regenbogen und Himmelsblau sind das Ergebnis faszinierender Physik. von Michael Vogel Auf Kinderbildern ist der Himmel blau, die Sonne gelb und der Regenbogen bunt. Meist sind die Farben am Himmel eine Selbstverständlichkeit, der wir uns im Alltag nur noch selten bewusst werden. Und doch sind sie etwas...
Wissenschaft
Moderne Schatzsuche
Künstliche Intelligenz und Sensoren unterstützen Bergbauunternehmen beim Aufspüren und Erkunden von Erzvorkommen. von KLAUS JACOB Als im Jahr 1170 im Erzgebirge in der Gegend von Freiberg zufällig Silber gefunden wurde, tobte das erste „Berggeschrei“, eine Art Goldrausch. Bergleute, Händler, Köhler, Vagabunden – alle möglichen...