Lexikon

Briefgeheimnis

Verbot des unbefugten Öffnens von Briefen, gerichtet 1. im Verfassungsrecht an den Staat (Grundrechtsgarantie, Beschränkung nur aufgrund eines Gesetzes; Art. 10 GG. In
Österreich
Art. 10 Staatsgrundgesetz von 1867 und Gesetz zum Schutz des Briefgeheimnisses vom 6. 4. 1870;
Schweiz
: Art. 13, 92 der Bundesverfassung); – 2. im Strafrecht an jedermann als Verbot des vorsätzlichen unbefugten Öffnens eines verschlossenen Briefs oder einer anderen verschlossenen Urkunde nach § 202 StGB (Verfolgung nur auf Antrag) und an Inhaber und Mitarbeiter von Postbeförderungsunternehmen als Verbot des unbefugten Öffnens oder Unterdrückens von diesem Unternehmen anvertrauten Briefen und Paketen und des Zulassens oder der Unterstützung einer solchen Handlung, nach § 206 StGB (Neufassung vom 13. 11. 1998) strafbar. – Ähnlich in
Österreich
(§ 310e StG) und in der
Schweiz
(Art. 179 StGB). Fernmeldegeheimnis, Postgeheimnis.
Wissenschaft

Das Kessler-Syndrom

Es tut mir sehr leid, aber Sie haben das Kessler-Syndrom.“ Wenn man so einen Satz hört, sollte man sich Sorgen machen. Allerdings nur, wenn man ein Planet ist. Denn das Kessler-Syndrom ist keine fiese Krankheit, die man sich als Mensch holen kann, sondern etwas, das dem erdnahen Weltraum zustoßen kann. In diesem Bereich...

Wissenschaft

Ozonbelastung verringert Kohlenstoffbindung

Was uns an heißen Sonnentagen belastet, macht offenbar auch tropischen Bäumen schwer zu schaffen: Bodennahes Ozon, das sich durch Luftverschmutzung bildet, schränkt das Wachstum der Tropenwälder deutlich ein, geht aus einer Studie hervor. Den Hochrechnungen zufolge könnte anthropogene Ozonbelastung zu einer um 17 Prozent...

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