Lexikon

Briefgeheimnis

Verbot des unbefugten Öffnens von Briefen, gerichtet 1. im Verfassungsrecht an den Staat (Grundrechtsgarantie, Beschränkung nur aufgrund eines Gesetzes; Art. 10 GG. In
Österreich
Art. 10 Staatsgrundgesetz von 1867 und Gesetz zum Schutz des Briefgeheimnisses vom 6. 4. 1870;
Schweiz
: Art. 13, 92 der Bundesverfassung); 2. im Strafrecht an jedermann als Verbot des vorsätzlichen unbefugten Öffnens eines verschlossenen Briefs oder einer anderen verschlossenen Urkunde nach § 202 StGB (Verfolgung nur auf Antrag) und an Inhaber und Mitarbeiter von Postbeförderungsunternehmen als Verbot des unbefugten Öffnens oder Unterdrückens von diesem Unternehmen anvertrauten Briefen und Paketen und des Zulassens oder der Unterstützung einer solchen Handlung, nach § 206 StGB (Neufassung vom 13. 11. 1998) strafbar. Ähnlich in
Österreich
(§ 310e StG) und in der
Schweiz
(Art. 179 StGB). Fernmeldegeheimnis, Postgeheimnis.
hadean_earth2_4096x2304.jpg
Wissenschaft

Das Ende der Hölle

Am Anfang war die Erde so heiß wie die Venus heute, kühlte jedoch schnell ab, weil die junge Sonne damals viel schwächer schien. Der atmosphärische Wasserdampf ging als Starkregen nieder und bildete die Ozeane. von THORSTEN DAMBECK Vor knapp 4,6 Milliarden Jahren entstand die Erde. Sie war ganz anders beschaffen als heute. Und...

Wissenschaft

Schlauer Staub

Winzige Computersysteme sollen tief in unseren Alltag eindringen, um uns das Leben zu erleichtern. Auf dem Weg dorthin gibt es allerdings noch einige technische Herausforderungen zu meistern. von THOMAS BRANDSTETTER Computer werden immer kleiner. Während die Ungetüme der 1960er-Jahre noch ganze Räume füllten, fanden sie in den...

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon