Lexikon
Briefgeheimnis
Verbot des unbefugten Öffnens von Briefen, gerichtet 1. im Verfassungsrecht an den Staat (Grundrechtsgarantie, Beschränkung nur aufgrund eines Gesetzes; Art. 10 GG. In
Österreich
Art. 10 Staatsgrundgesetz von 1867 und Gesetz zum Schutz des Briefgeheimnisses vom 6. 4. 1870; Schweiz
: Art. 13, 92 der Bundesverfassung); – 2. im Strafrecht an jedermann als Verbot des vorsätzlichen unbefugten Öffnens eines verschlossenen Briefs oder einer anderen verschlossenen Urkunde nach § 202 StGB (Verfolgung nur auf Antrag) und an Inhaber und Mitarbeiter von Postbeförderungsunternehmen als Verbot des unbefugten Öffnens oder Unterdrückens von diesem Unternehmen anvertrauten Briefen und Paketen und des Zulassens oder der Unterstützung einer solchen Handlung, nach § 206 StGB (Neufassung vom 13. 11. 1998) strafbar. – Ähnlich in Österreich
(§ 310e StG) und in der Schweiz
(Art. 179 StGB). Fernmeldegeheimnis, Postgeheimnis.
Wissenschaft
Unbekanntes Rendezvous
Die seltsamen Bahnen von Himmelskörpern im äußeren Sonnensystem sind ein ungelöstes Rätsel. Neuen Indizien zufolge könnten sie von einer engen Begegnung unserer Sonne mit einem Nachbarstern verursacht worden sein. von THORSTEN DAMBECK Es war ein seltsamer Mond, dessen Entdeckung William Pickering 1899 meldete. Bei der Auswertung...
Wissenschaft
Rohstoffe aus der Tiefe
Im und auf dem Meeresboden lagern wertvolle Metalle. Doch Tiefseebergbau ist mit hohen Risiken verbunden, deshalb hat bisher noch kein Abbau stattgefunden. Von RAINER KURLEMANN Der Hunger nach Rohstoffen macht auch vor den Ozeanen nicht Halt, denn der Meeresboden birgt Schätze, die zur Produktion von Hightech-Geräten,...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Die Babylonier und der Mond
Auftrieb für E-Luftschiffe
Geboren, um zu leben
Kernkraft, Kernkraft überall
Das schwächere Geschlecht
Der Nocebo-Effekt