Lexikon
Rechtsmissbrauch
Ausübung einer rechtlichen Befugnis, die deren eigentlichem Inhalt oder Sinn zuwiderläuft; erfolgt die Ausübung des Rechts nur zu dem Zweck, einem anderen zu schaden, so ist sie nach § 226 BGB rechtswidrig (unter Umständen Schadenersatzpflicht). – Ähnlich in
Österreich
nach § 1295 Abs. 2 ABGB. Entsprechend Art. 2 des Schweizer
ZGB.
Wissenschaft
Algen als Stickstofflieferanten
In verschiedenen Meeresalgen haben Forschende neuartige Symbiosen mit stickstofffixierenden Bakterien entdeckt. Eine dieser Symbiosen geht sogar so weit, dass sich Bakterium und Alge zu einem einzigen Organismus entwickelt haben. von ELENA BERNARD Kieselalgen produzieren nicht nur jede Menge Sauerstoff. Sie tragen auch dazu bei,...
Wissenschaft
Paradoxe Genome
Paradoxon. Ursprünglich entstammt der Begriff dem spätlateinischen Adjektiv „paradoxus“, das damals „unerwartet, überraschend“ meinte. Dass der Begriff des Paradoxons auch in den Naturwissenschaften gern verwendet wird, dürfte kaum verwundern. Schließlich widersprechen dort immer wieder mal neue Resultate ziemlich unerwartet den...
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