Lexikon

Rechtsmissbrauch

Ausübung einer rechtlichen Befugnis, die deren eigentlichem Inhalt oder Sinn zuwiderläuft; erfolgt die Ausübung des Rechts nur zu dem Zweck, einem anderen zu schaden, so ist sie nach § 226 BGB rechtswidrig (unter Umständen Schadenersatzpflicht). Ähnlich in
Österreich
nach § 1295 Abs. 2 ABGB. Entsprechend Art. 2 des
Schweizer
ZGB.
Linsen, Strahlung, Wellen
Wissenschaft

Eine Linse aus Löchern

Für extreme UV-Strahlung gibt es bislang keine Linsen. Ein nanostrukturiertes Metamaterial könnte das nun ändern. von DIRK EIDEMÜLLER Ultraviolette Strahlung ist vor allem aus dem Sonnenlicht bekannt, da sie die Haut schneller altern lässt und sogar Hautkrebs verursachen kann. Als hochenergetische Strahlung wird sie zudem zum...

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Wissenschaft

Mikroskopisch kleiner Manipulator

Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.

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