Lexikon

Rechtsmissbrauch

Ausübung einer rechtlichen Befugnis, die deren eigentlichem Inhalt oder Sinn zuwiderläuft; erfolgt die Ausübung des Rechts nur zu dem Zweck, einem anderen zu schaden, so ist sie nach § 226 BGB rechtswidrig (unter Umständen Schadenersatzpflicht). Ähnlich in
Österreich
nach § 1295 Abs. 2 ABGB. Entsprechend Art. 2 des
Schweizer
ZGB.
Handy, Ladengerät
Wissenschaft

Blitzschnell aufgeladen

Durch eine neue Materialklasse lässt sich das Nachladen von Akkus enorm beschleunigen. von DIRK EIDEMÜLLER Jeder kennt das Problem: Der Handy-Akku ist leer und man hat kaum noch Zeit, bevor man aus dem Haus muss. Doch das könnte in ein paar Jahren schon Geschichte sein: Eine neue Technik verspricht, den Akku minutenschnell mit...

Harder-Gletscher
Wissenschaft

Gewaltige Flut riss Krater in Grönlands Eisschild

Durch die globale Erwärmung taut der grönländische Eisschild. Das Schmelzwasser fließt dabei üblicherweise ins Meer. Mitunter kann es allerdings auch zerstörerische Kraft entfalten, wie nun eine Studie enthüllt. Satellitendaten zeigen, dass im Jahr 2014 ein unter der Eisschicht gelegener Schmelzwassersee mit solcher Wucht nach...

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