Lexikon

Rechtsmissbrauch

Ausübung einer rechtlichen Befugnis, die deren eigentlichem Inhalt oder Sinn zuwiderläuft; erfolgt die Ausübung des Rechts nur zu dem Zweck, einem anderen zu schaden, so ist sie nach § 226 BGB rechtswidrig (unter Umständen Schadenersatzpflicht). Ähnlich in
Österreich
nach § 1295 Abs. 2 ABGB. Entsprechend Art. 2 des
Schweizer
ZGB.
Läufer in der Natur
Wissenschaft

Ist der menschliche Körper zum Rennen gemacht?

Bei den Olympischen Spielen wetteifern derzeit Athletinnen und Athleten auf verschiedenen Distanzen um die schnellsten Sprints. Die Wettrennen faszinieren, weil wir Menschen eigentlich nicht für das hohe Tempo gemacht sind. Der Marathon wiederum fordert ein überdurchschnittliches Maß an Ausdauer. Nun haben Forschende untersucht,...

Symbolbild einer Fensterfront
Wissenschaft

Fenster: Neues Scheibenmaterial verhindert Wärmeverlust

Durch Gebäudefenster geht viel Wärme verloren. Wissenschaftler haben nun ein neuartiges Hydrogel-Material entwickelt, das zur Herstellung von besser isolierenden Fenstern verwendet werden könnte. Das Silikon-Material ist dank seines Aufbaus aus vernetzten Nanoröhrchen ultratransparent und zugleich hochisolierend, was den...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon