Lexikon
Rechtsmissbrauch
Ausübung einer rechtlichen Befugnis, die deren eigentlichem Inhalt oder Sinn zuwiderläuft; erfolgt die Ausübung des Rechts nur zu dem Zweck, einem anderen zu schaden, so ist sie nach § 226 BGB rechtswidrig (unter Umständen Schadenersatzpflicht). – Ähnlich in
Österreich
nach § 1295 Abs. 2 ABGB. Entsprechend Art. 2 des Schweizer
ZGB.Wissenschaft
Venus immer noch feurig
Neue Auswertungen alter Radardaten legen nahe: Auf unserer Nachbarwelt quoll noch vor drei Jahrzehnten Lava aus Vulkanen heraus. Die Venus könnte sogar aktiver sein als die Erde. von THORSTEN DAMBECK Anders als der Mars ist die Venus dauerhaft in eine dicke Schicht aus Wolken gehüllt. Jahrhundertelang konnte deshalb kein Fernrohr...
Wissenschaft
Galaktische Gesetzgebung
Exorecht und andere Extravaganzen: Müssen extraterrestrische Besucher irdische Gesetze befolgen? Und was gilt für uns? von RÜDIGER VAAS Es mag sonderbar klingen, sogar unfreiwillig komisch: Juristen denken bereits über Rechtsfragen im Umgang mit außerirdischen Intelligenzen nach, publizieren darüber Artikel in Fachzeitschriften,...
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