Lexikon

Rechtspositivismus

eine Betrachtung und Verwirklichung der Rechtsordnung, die sich auf das in Gesetzesform gegebene, kodifizierte Recht beschränkt. Als Kriterium des Rechtsbegriffs sieht der Rechtspositivismus die Gesetzlichkeit des Rechts an, soweit es einem formell gültigen gesetzgeberischen Willen entspringt und durch die Recht schaffende Macht des Staats in seiner Geltung und Durchsetzung garantiert ist. Der Rechtspositivismus führt zu einem bloßen Gesetzesstaat im Unterschied zum Rechtsstaat, für den die Idee der Gerechtigkeit, die der Rechtspositivismus als unwirklich ablehnt, grundlegend und bestimmend ist.
Griechen, Ton
Wissenschaft

Die alten Griechen sind noch älter

Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...

Foto einer Gruppe von Chacma-Pavianen
Wissenschaft

Unter Primaten gibt es ähnlich viele Alpha-Weibchen wie Alpha-Männchen

Männchen gelten unter Primaten als das meist dominante Geschlecht und männliche Macht als der Standard der Natur. Doch eine neue Studie widerlegt diese Annahme. Demnach sind die Machtverhältnisse zwischen Männchen und Weibchen nicht immer eindeutig und einseitig. Bei den allermeisten Primatenarten gibt es gar keine klare Dominanz...

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