Lexikon
Rechtspositivismus
eine Betrachtung und Verwirklichung der Rechtsordnung, die sich auf das in Gesetzesform gegebene, kodifizierte Recht beschränkt. Als Kriterium des Rechtsbegriffs sieht der Rechtspositivismus die Gesetzlichkeit des Rechts an, soweit es einem formell gültigen gesetzgeberischen Willen entspringt und durch die Recht schaffende Macht des Staats in seiner Geltung und Durchsetzung garantiert ist. Der Rechtspositivismus führt zu einem bloßen Gesetzesstaat im Unterschied zum Rechtsstaat, für den die Idee der Gerechtigkeit, die der Rechtspositivismus als unwirklich ablehnt, grundlegend und bestimmend ist.
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