Lexikon

Allgemeine Rechtslehre

zunächst ein von J. Austin (* 1790,  1859), einem Schüler J. Benthams, durch die Veröffentlichung der „Lectures on Jurisprudence“ 1861 posthum angeregtes Rechtsdenken, das seit dem Ende des 19. Jahrhunderts die deutsche Rechtswissenschaft unter Verdrängung der Rechtsphilosophie zu beherrschen beginnt. Allgemeine Rechtslehre ist die Erforschung der Grundbegriffe des Rechts und der Rechtsordnung (Rechtswissenschaft) im Sinn eines Rechtspositivismus, der jede auf die Wirklichkeit bezogene Rechtswertbetrachtung unter Behauptung der Unbegründbarkeit aller Werturteile als unwissenschaftlich ablehnt. Begründer: Karl Bergbohm („Jurisprudenz und Rechtsphilosophie“ 1892); weitere Vertreter: E. R. Bierling, A. Merkel, K. Binding; R. von Jhering übte großen Einfluss auf diese Strömung aus, die ihre Fortsetzung in der Begriffsjurisprudenz und vor allem in der „reinen Rechtslehre“ H. Kelsens fand.
Blume wird vom Wind erfasst, Staub oder Pollen fliegen durch die Luft.
Wissenschaft

Vom Winde verweht

Viele Lebewesen nutzen die Atmosphäre, um ihre Keimzellen auszutauschen oder ihre Nachkommen auf die Suche nach neuen Lebensräumen zu schicken. Umherfliegende Pollen, Sporen und Samen leisten ihnen dabei wertvolle Unterstützung. Von THOMAS ZAUNER An manch schönem Frühlingstag ziehen ganze Schwaden Pollen umher. Sie sinken als...

Kelten
Wissenschaft

Starken Keltinnen auf der Spur

Wenn griechische und römische Gelehrte über Kelten schreiben, betonen sie das ihnen eigenartig erscheinende Auftreten der Frauen. Historiker haben diesen antiken Quellen lange misstraut. Doch genetische Analysen untermauern nun deren Glaubwürdigkeit. von DAVID NEUHÄUSER Die Frauen Galliens gleichen den Männern nicht nur in ihrer...

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