Lexikon
Allgemeine Rechtslehre
zunächst ein von J. Austin (* 1790, † 1859), einem Schüler J. Benthams, durch die Veröffentlichung der „Lectures on Jurisprudence“ 1861 posthum angeregtes Rechtsdenken, das seit dem Ende des 19. Jahrhunderts die deutsche Rechtswissenschaft unter Verdrängung der Rechtsphilosophie zu beherrschen beginnt. Allgemeine Rechtslehre ist die Erforschung der Grundbegriffe des Rechts und der Rechtsordnung (Rechtswissenschaft) im Sinn eines Rechtspositivismus, der jede auf die Wirklichkeit bezogene Rechtswertbetrachtung unter Behauptung der Unbegründbarkeit aller Werturteile als unwissenschaftlich ablehnt. Begründer: Karl Bergbohm („Jurisprudenz und Rechtsphilosophie“ 1892); weitere Vertreter: E. R. Bierling, A. Merkel, K. Binding; R. von Jhering übte großen Einfluss auf diese Strömung aus, die ihre Fortsetzung in der Begriffsjurisprudenz und vor allem in der „reinen Rechtslehre“ H. Kelsens fand.
Wissenschaft
Neue Art der Symbiose in der Tiefsee
Die Lebenswelt rund um hydrothermale Schlote und Methanquellen der Tiefsee ist bisher noch kaum erforscht. Jetzt haben Biologen drei neue Arten von Asselspinnen an solchen Tiefseeschloten im Pazifik entdeckt, die eine ungewöhnliche Symbiose eingehen: Sie kultivieren Bakterien auf ihren Körpern, die sich von Methan und Methanol...
Wissenschaft
Dünger aus der Luft
In der Landwirtschaft kommen große Mengen stickstoffhaltigen Düngers zum Einsatz. Ein wichtiger Rohstoff für diesen Dünger ist Ammoniak. Um die Herstellung dieser Chemikalie nachhaltiger zu gestalten, hat ein Forschungsteam nun ein neuartiges Netzgewebe entwickelt, das Stickstoff aus der Luft einfangen und in Ammoniak verwandeln...