Lexikon
Allgemeine Rechtslehre
zunächst ein von J. Austin (* 1790, † 1859), einem Schüler J. Benthams, durch die Veröffentlichung der „Lectures on Jurisprudence“ 1861 posthum angeregtes Rechtsdenken, das seit dem Ende des 19. Jahrhunderts die deutsche Rechtswissenschaft unter Verdrängung der Rechtsphilosophie zu beherrschen beginnt. Allgemeine Rechtslehre ist die Erforschung der Grundbegriffe des Rechts und der Rechtsordnung (Rechtswissenschaft) im Sinn eines Rechtspositivismus, der jede auf die Wirklichkeit bezogene Rechtswertbetrachtung unter Behauptung der Unbegründbarkeit aller Werturteile als unwissenschaftlich ablehnt. Begründer: Karl Bergbohm („Jurisprudenz und Rechtsphilosophie“ 1892); weitere Vertreter: E. R. Bierling, A. Merkel, K. Binding; R. von Jhering übte großen Einfluss auf diese Strömung aus, die ihre Fortsetzung in der Begriffsjurisprudenz und vor allem in der „reinen Rechtslehre“ H. Kelsens fand.
Wissenschaft
Die Kraft der Wellen
Rund 70 Prozent der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt. Ingenieure wollen jetzt die Energie des Meeres nutzen, um auf schwimmenden Inseln elektrischen Strom zu erzeugen. von RAINER KURLEMANN Wer schon einmal in einem Boot oder am Strand gegen die Wellen gekämpft hat, der ahnt, wie viel Energie im Meer steckt. Tag für Tag...
Wissenschaft
Atome im Visier
Teilchen wie Atome oder Moleküle bei ihrer Bewegung nach dem Rhythmus der Quantenphysik zu beobachten, war lange undenkbar. Das hat sich geändert – dank der Technik des Quantengasmikroskops. von RALF BUTSCHER Wie verhalten sich einzelne Atome in einem Gas? Kapseln sie sich voneinander ab und führen ein distanziertes Eigenleben?...