Lexikon

Rechtsstaat

ein Staat, dessen Aufgabe auf die Verwirklichung der Rechtsidee und damit auf Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und eine möglichst allseits befriedigende Ordnung der zwischenmenschlichen Beziehungen, notfalls unter Anwendung von Zwang, gerichtet ist (sog. materieller Rechtsstaat); Gegensatz: Machtstaat. Neuerdings wird dem liberalen, den Bürger vor staatlichen Eingriffen schützenden Rechtsstaat der soziale Rechtsstaat, auch Bürgerschaftsstaat (Bürgerrechtsschutzstaat), gegenübergestellt, der selbst aktiv zum Wohlergehen seiner Bürger beitragen soll.
Stadtlärm
Wissenschaft

Wie die Städte leiser werden

Die Lärmbelastung in Städten kostet ihre Bewohner Lebenszeit. Doch weltweit tüfteln Forscher an unterschiedlichen Lösungen gegen den Krach. von MARTIN ANGLER Die Rue D’Avron ist eine von vielen Nebenstraßen in der Pariser Innenstadt, nur einen Steinwurf vom berühmten Père-Lachaise-Friedhof entfernt, auf dem Édith Piaf und Jim...

Wikinger
Wissenschaft

Die Wikinger kamen mit Pferd und Hund

Auf einem englischen Wikingerfriedhof aus dem 9. Jahrhundert wurden in einem Grab Knochen von Menschen und Tieren gefunden. Das Überraschende: Die Wikinger hatten diese Tiere über die Nordsee mitgebracht. von ALEXANDRA BLOCH PFISTER Mehr als 300 Jahre überfielen, plünderten und brandschatzten Wikinger europäische Küstenregionen,...

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