Lexikon
Rechtsstaat
ein Staat, dessen Aufgabe auf die Verwirklichung der Rechtsidee und damit auf Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und eine möglichst allseits befriedigende Ordnung der zwischenmenschlichen Beziehungen, notfalls unter Anwendung von Zwang, gerichtet ist (sog. materieller Rechtsstaat); Gegensatz: Machtstaat. Neuerdings wird dem liberalen, den Bürger vor staatlichen Eingriffen schützenden Rechtsstaat der soziale Rechtsstaat, auch Bürgerschaftsstaat (Bürgerrechtsschutzstaat), gegenübergestellt, der selbst aktiv zum Wohlergehen seiner Bürger beitragen soll.
Wissenschaft
Wir sind, wie wir sprechen
Die Stimme verrät viel über einen Menschen – etwa über seine körperlichen Merkmale und seine Charaktereigenschaften. von JAN SCHWENKENBECHER Auf den ersten Blick war es ein ganz normales Speed-Dating-Event. Als die 30 Frauen und Männer das Café betraten, bekamen sie ein Namensschild, ein kleines Heft und einen Platz an einem...
Wissenschaft
Eis auf dem Mond – und ein Rätsel
Radioaktivität bei einem uralten Vulkan auf dem Erdtrabanten wirft Fragen auf. Und wie entstand ein gewaltiges Granitgebilde im Untergrund? von THORSTEN DAMBECK Die Südpolregion des Mondes steht schon lange im Fokus der Raumfahrtplaner, die polnahe bemannte Basen errichten wollen. Denn dort gibt es Wassereis, eine wichtige...