zeremonielle Aufnahme eines
Knappen in den
Ritterstand (
Ritter): Umgürtung mit dem ritterlichen Schwertgehänge
(cingulum militare), nicht selten mit kirchlicher Feier und Waffenweihe verbunden. Die Schwertleite wurde fast immer massenweise vollzogen, regelmäßig im Anschluss an größere Hoffeste.