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Seerecht

Seehandelsrecht

Die Vorschriften über Havarie, Reederhaftung, Seefrachtvertrag, Konnossement, Schiffshypotheken u. a. sind meist in den Handelsgesetzbüchern (in Deutschland: §§ 476 ff. HGB) oder in besonderen Gesetzen geregelt. Sie werden ergänzt durch internationale Verträge: Brüsseler Übereinkommen über den Zusammenstoß von Schiffen und über die Bergung in Seenot vom 23. 9. 1910, Brüsseler Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über Konnossemente (Haager Regeln), Brüsseler Übereinkommen über die beschränkte Reederhaftung vom 25. 8. 1924 (ohne Deutschland).
  1. Einleitung
  2. Innerstaatliches Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  3. Seehandelsrecht
  4. Seevölkerrecht

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