Lexikon
Spätheimkehrer
Heimkehrer, die nach bestimmten Stichtagen aus der Kriegsgefangenschaft in die Bundesrepublik Deutschland oder nach Berlin (West) zurückgekehrt waren. Spätheimkehrer wurden gegenüber den übrigen Heimkehrern besonders gefördert. Das Heimkehrergesetz vom 19. 6. 1950 sah bei Rückkehr nach dem 8. 5. 1946 Ausbildungsbeihilfen vor. – Wer nach dem 31. 12. 1947 zurückkehrte, hatte Anspruch auf bevorzugte Arbeitsvermittlung oder bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst. Für den Anspruch auf Entlassungsgeld und Übergangsbeihilfe galt der 30. 10. 1951 als Stichtag. Für die über den 31. 12. 1946 hinaus in Gefangenschaft verbrachte Zeit wurde eine Entschädigung gewährt (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz in der Fassung vom 4. 2. 1987). Bei Heimkehr nach dem 30. 9. 1948 wurden besondere Steuerfreibeträge anerkannt.
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