Lexikon
Arbeitsvermittlung
Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, vor allem durch Nachweis eines solchen, aber auch durch Beratung; in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch III vom 24. 3. 1997 Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Seit 1994 können daneben auch private Vermittler für sämtliche Berufs- und Personengruppen tätig werden. Sie benötigen dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. – Österreich: Arbeitsvermittlung nur durch die Arbeitsämter; Schweiz: Regelung durch Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung. Sie obliegt den von den Kantonen einzurichtenden Arbeitsämtern; private Arbeitsvermittlungsstellen benötigen eine Erlaubnis der kantonalen Behörden.
Wissenschaft
Power für die Pumpe
Wärmepumpen sollen das Heizen klimafreundlicher machen. Doch in Deutschland waren sie lange Zeit ein Ladenhüter. Neue technische Entwicklungen sollen ihren Einsatz beflügeln. von TIM SCHRÖDER Und? Was hören Sie?“, fragt Rainer Lang, als er die Tür öffnet und die Testkammer betritt. Seine Stimme und die Schritte klingen gedämpft....
Wissenschaft
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Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?
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