Lexikon
Arbeitsvermittlung
Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, vor allem durch Nachweis eines solchen, aber auch durch Beratung; in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch III vom 24. 3. 1997 Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Seit 1994 können daneben auch private Vermittler für sämtliche Berufs- und Personengruppen tätig werden. Sie benötigen dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. – Österreich: Arbeitsvermittlung nur durch die Arbeitsämter; Schweiz: Regelung durch Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung. Sie obliegt den von den Kantonen einzurichtenden Arbeitsämtern; private Arbeitsvermittlungsstellen benötigen eine Erlaubnis der kantonalen Behörden.
Wissenschaft
Wann Dinos warmblütig wurden
Auch einige Vertreter der Dinosaurier konnten wohl schon ihre Körpertemperatur regulieren und vererbten diese Fähigkeit an die Vögel. Wann es zu dieser bahnbrechenden Entwicklung gekommen sein könnte, beleuchtet nun eine Studie. Demnach könnten zwei Gruppen der Dinosaurier vor etwa 180 Millionen Jahren die Warmblütigkeit...
Wissenschaft
Heimischer „Mini-Skorpion“ mit Medizin-Potenzial
Er jagt in Wohnräumen die lästigen Bücherläuse und Hausstaubmilben – doch der winzige Bücherskorpion könnte dem Menschen noch auf eine andere Weise nützlich sein, zeigt eine Studie: In seinem Gift stecken Substanzen mit starker Wirkung gegen die sogenannten Krankenhauskeime. Diese Wirkstoffe bieten somit Potenzial für die...