Lexikon
Arbeitsvermittlung
Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, vor allem durch Nachweis eines solchen, aber auch durch Beratung; in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch III vom 24. 3. 1997 Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Seit 1994 können daneben auch private Vermittler für sämtliche Berufs- und Personengruppen tätig werden. Sie benötigen dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. – Österreich: Arbeitsvermittlung nur durch die Arbeitsämter; Schweiz: Regelung durch Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung. Sie obliegt den von den Kantonen einzurichtenden Arbeitsämtern; private Arbeitsvermittlungsstellen benötigen eine Erlaubnis der kantonalen Behörden.
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