Lexikon
Heimkehrer
Personen, die aus Kriegsgefangenschaft (auch über ein ziviles Arbeitsverhältnis im Gewahrsamsland) oder Internierung nach Hause zurückkehren. Die Heimkehrer des 2. Weltkriegs erhielten in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Westberlin) verschiedene finanzielle Vergünstigungen nach Maßgabe des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz) vom 19. 6. 1950 in der Fassung vom 30. 10. 1951 und 17. 8. 1953; für Spätheimkehrer besondere Förderung. – Österreich: Der 1957 gegründete Österreichische Heimkehrerverband ging aus dem „Interessenverband ehemaliger Kriegsgefangener“ hervor.
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