Lexikon

Störfallverordnung

die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 8. 6. 2005 mit dem Ziel der Vermeidung von Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden und dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren. Ziel ist die Erreichung eines hohes Umweltschutzniveaus. Der Geltungsbereich des Gesetzes stellt Anforderungen an den Betrieb von Anlagen aller Art. Dazu gehören u.a. die Errichtung und den Betrieb industrieller Anlagen, das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen und Treibstoffen sowie die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen. Bestimmte Anlagen und Betriebsbereiche, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, unterliegen wegen ihres erhöhten Gefahrenpotentials einer Genehmigungspflicht mit erhöhten Anforderungen.
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In Anpassung an sich verändernde Umweltbedingungen verschiebt sich das Verbreitungsgebiet zahlreicher Arten. Eine Studie zeigt nun anhand von 266 Waldpflanzen, dass dabei nicht der Klimawandel die Hauptrolle spielt. Stattdessen hat offenbar der sich verändernde Stickstoffgehalt des Bodens einen größeren Einfluss. Passend zur...

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