Lexikon
Störfallverordnung
die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 8. 6. 2005 mit dem Ziel der Vermeidung von Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden und dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren. Ziel ist die Erreichung eines hohes Umweltschutzniveaus. Der Geltungsbereich des Gesetzes stellt Anforderungen an den Betrieb von Anlagen aller Art. Dazu gehören u.a. die Errichtung und den Betrieb industrieller Anlagen, das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen und Treibstoffen sowie die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen. Bestimmte Anlagen und Betriebsbereiche, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, unterliegen wegen ihres erhöhten Gefahrenpotentials einer Genehmigungspflicht mit erhöhten Anforderungen.
Wissenschaft
Wie Python-Herzen üppige Mahlzeiten überstehen
Pythons verschlingen gelegentlich ganze Tiere. Um diese übergroßen Mahlzeiten verdauen zu können, muss sich ihr Herz anpassen und mehr leisten. Wie den Schlangen das gelingt, haben nun Biomediziner herausgefunden. Demnach kombinieren die Reptilien verschiedene biologische Mechanismen. Unter anderem ist dadurch das Erbgut in den...
Wissenschaft
Geisterbilder am Himmel
Vexierspiele der Schwerkraft – von ultradichten Sternruinen bis zu gigantischen Galaxienhaufen. von RÜDIGER VAAS Täuschungen kommen vom Himmel, Irrtümer von uns selbst“, notierte der französische Aphoristiker und Essayist Joseph Joubert einmal. Damals, vor mehr als zwei Jahrhunderten, konnte er noch nichts vom Gravitationslinsen-...