Lexikon

Störfallverordnung

die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 8. 6. 2005 mit dem Ziel der Vermeidung von Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden und dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren. Ziel ist die Erreichung eines hohes Umweltschutzniveaus. Der Geltungsbereich des Gesetzes stellt Anforderungen an den Betrieb von Anlagen aller Art. Dazu gehören u.a. die Errichtung und den Betrieb industrieller Anlagen, das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen und Treibstoffen sowie die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen. Bestimmte Anlagen und Betriebsbereiche, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, unterliegen wegen ihres erhöhten Gefahrenpotentials einer Genehmigungspflicht mit erhöhten Anforderungen.
Foto eines kleinen Kindes mit einer Wunde am Knie
Wissenschaft

Nanopartikel verstärken desinfizierende Wirkung von Essig

Seit Jahrhunderten gilt Essig als Hausmittel für die Versorgung von Wunden. Die Säure schafft ungünstige Lebensbedingungen für Bakterien und kann dadurch Wundinfektionen bekämpfen. Eine Studie zeigt nun, wie sich diese Wirkung durch Nanopartikel verstärken lässt: Kombinierten die Forschenden schwache Essigsäure mit Nanopartikeln...

Kunststoffe, Abfall
Wissenschaft

Einstieg in den Kunststoff-Kreislauf

Forscher entwickeln neue Konzepte und Technologien, um Plastikabfälle als Rohstoff-Quelle zu erschließen.

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