Lexikon
Störfallverordnung
die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 8. 6. 2005 mit dem Ziel der Vermeidung von Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden und dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren. Ziel ist die Erreichung eines hohes Umweltschutzniveaus. Der Geltungsbereich des Gesetzes stellt Anforderungen an den Betrieb von Anlagen aller Art. Dazu gehören u.a. die Errichtung und den Betrieb industrieller Anlagen, das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen und Treibstoffen sowie die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen. Bestimmte Anlagen und Betriebsbereiche, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, unterliegen wegen ihres erhöhten Gefahrenpotentials einer Genehmigungspflicht mit erhöhten Anforderungen.
Wissenschaft
Wie Walnussbäume ihr Geschlecht wechseln
Um eine Selbstbefruchtung zu vermeiden, haben Walnussbäume einen Trick entwickelt: Innerhalb einer Saison bringen sie zunächst Blüten des einen Geschlechts hervor und danach Blüten des anderen. Welches Geschlecht zuerst kommt, unterscheidet sich von Baum zu Baum. Nun haben Biologen die genetischen Grundlagen für diesen...
Wissenschaft
Die Evolution des elektrischen Lichts
Der US-Ingenieur hatte jedoch viele Vordenker und Konkurrenten und nach ihm wurde sein Produkt mehrfach revolutioniert – bis hin zur heutigen LED-Technologie. von Rolf Heßbrügge Frank Dittmann schmunzelt über die so oft gestellte Frage nach dem wahren Erfinder. „Das elektrische Licht hat viele Väter“, sagt er, „aber egal wie man...