Lexikon

Störfallverordnung

die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 8. 6. 2005 mit dem Ziel der Vermeidung von Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden und dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren. Ziel ist die Erreichung eines hohes Umweltschutzniveaus. Der Geltungsbereich des Gesetzes stellt Anforderungen an den Betrieb von Anlagen aller Art. Dazu gehören u.a. die Errichtung und den Betrieb industrieller Anlagen, das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen und Treibstoffen sowie die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen. Bestimmte Anlagen und Betriebsbereiche, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, unterliegen wegen ihres erhöhten Gefahrenpotentials einer Genehmigungspflicht mit erhöhten Anforderungen.
Wissenschaft

»Das Standardmodell der Kosmologie muss korrigiert werden«

Die Physikerin Jenny Wagner über die aktuellen Schwierigkeiten, unser Universum zu verstehen. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Frau Dr. Wagner, Sie sind Hauptautorin eines umfangreichen Übersichtsartikels in der renommierten Fachzeitschrift Classical and Quantum Gravity. Darin geht es um zahlreiche Beobachtungen, die im...

Sadt, Rohstoffe, Gebäude
Wissenschaft

Die Stadt als Rohstoff-Mine

Die Rohstoffe vieler Häuser und Autos landen nach deren Lebensende auf dem Müll. Forscher wollen die wertvollen Materialien zurückgewinnen. von MARTIN ANGLER Alle Labors sind kalt, weiß und steril? Von wegen. Die Wohnung Nr. 270 im Schweizer Städtchen Dübendorf ist lichtdurchflutet und hat warme Holzböden mit flauschigen...

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