Lexikon

Straßenbaulast

Wegebaulast
die öffentlich-rechtliche Pflicht zum Bau und zur baulichen Unterhaltung von öffentlichen Wegen. Auch die Verbreiterung der Wege unterliegt der Straßenbaulast, ferner die Erhaltung von Straßenbrücken (Brückenbaulast, kann auch von der Straßenbaulast getrennt sein). Träger der Straßenbaulast sind: für die Bundesfernstraßen der Bund (jedoch in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern die Gemeinde); für Landstraßen I. Ordnung die Länder; für Landstraßen II. Ordnung die Landkreise; für Gemeindestraßen die Gemeinden.
Wissenschaft

Flugsaurier: Zu Fuß zum Erfolg

Wie lebten Pterosaurier, wenn sie nicht in der Luft unterwegs waren? Diese Frage beleuchtet nun eine Untersuchung der Hände und Füße zahlreicher Arten aus der gesamten Entwicklungsgeschichte der Flugechsen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die frühen Vertreter noch an das Klettern in Bäumen angepasst waren, während spätere...

Zhurong, Utopia
Wissenschaft

Das Nordmeer auf der Nachbarwelt

Eine chinesische Marsmission erkundet zurzeit das Utopia-Tiefland. Wo sich heute die Relikte von Schlammvulkanen erheben, könnte einst ein riesiger Ozean gewesen sein. von THORSTEN DAMBECK Trockenen Fußes können Fossilienjäger mancherorts den Boden einstiger Meere absuchen: So belegen spitze Haifischzähne in den Sandgruben des...

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