Lexikon
Straßenbaulast
Wegebaulastdie öffentlich-rechtliche Pflicht zum Bau und zur baulichen Unterhaltung von öffentlichen Wegen. Auch die Verbreiterung der Wege unterliegt der Straßenbaulast, ferner die Erhaltung von Straßenbrücken (Brückenbaulast, kann auch von der Straßenbaulast getrennt sein). Träger der Straßenbaulast sind: für die Bundesfernstraßen der Bund (jedoch in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern die Gemeinde); für Landstraßen I. Ordnung die Länder; für Landstraßen II. Ordnung die Landkreise; für Gemeindestraßen die Gemeinden.
Wissenschaft
Das Problem mit der Anpassung
Kennen Sie noch die fliegenden Toaster? Vor etlichen Jahren flatterten sie mit ihren Flügeln scharenweise als Bildschirmschoner über unzählige PC-Monitore. Falls Sie sie nicht kennen: Kein Problem, wir wollen sie hier lediglich für ein evolutionsbiologisches Gedankenexperiment hernehmen. Die Frage lautet: Warum sollten Toaster...
Wissenschaft
Augen im All, Nasen an den Bäumen
Waldbrände häufen sich weltweit. Und die Forscher erwarten, dass sich der Trend fortsetzen wird. Doch sie haben auch neue Techniken im Köcher, um Schäden durch die Feuer einzudämmen – und setzen dabei vor allem auf eine möglichst frühzeitige Erkennung der Flammen. von RALF BUTSCHER Wer im Sommer 2023 in den Straßenschluchten von...
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