Lexikon

Straßenbaulast

Wegebaulast
die öffentlich-rechtliche Pflicht zum Bau und zur baulichen Unterhaltung von öffentlichen Wegen. Auch die Verbreiterung der Wege unterliegt der Straßenbaulast, ferner die Erhaltung von Straßenbrücken (Brückenbaulast, kann auch von der Straßenbaulast getrennt sein). Träger der Straßenbaulast sind: für die Bundesfernstraßen der Bund (jedoch in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern die Gemeinde); für Landstraßen I. Ordnung die Länder; für Landstraßen II. Ordnung die Landkreise; für Gemeindestraßen die Gemeinden.
Farbige, dreidimensionale Darstellung eines menschlichen Gehirns mit verschiedenen farblich markierten Regionen.
Wissenschaft

Google Maps fürs Gehirn

Der digitale dreidimensionale „Julich Brain Atlas“ ermöglicht eine virtuelle Reise durch das menschliche Gehirn. von RAINER KURLEMANN Das Gehirn ist das mit Abstand komplizierteste Organ des Menschen, vielleicht sogar das komplexeste biologische System, das die Evolution je hervorgebracht hat. Etwa 86 Milliarden Nervenzellen...

Thrinaxodon
Wissenschaft

Neue Einblicke in die Ursprünge unseres Gehörs

Säugetiere haben ein empfindliches Gehör, mit dem sie Töne und Geräusche einen breiten Frequenzbereich wahrnehmen können. Dafür sorgt das Mittelohr, dessen Trommelfell die Schallwellen aus der Luft aufnimmt und über die Gehörknöchelchen weiterleitet. Doch wann hat sich diese Struktur entwickelt? Eine Studie zeigt nun anhand von...

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