Lexikon
Straßenbaulast
Wegebaulastdie öffentlich-rechtliche Pflicht zum Bau und zur baulichen Unterhaltung von öffentlichen Wegen. Auch die Verbreiterung der Wege unterliegt der Straßenbaulast, ferner die Erhaltung von Straßenbrücken (Brückenbaulast, kann auch von der Straßenbaulast getrennt sein). Träger der Straßenbaulast sind: für die Bundesfernstraßen der Bund (jedoch in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern die Gemeinde); für Landstraßen I. Ordnung die Länder; für Landstraßen II. Ordnung die Landkreise; für Gemeindestraßen die Gemeinden.
Wissenschaft
Die Kraft der Wellen
Rund 70 Prozent der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt. Ingenieure wollen jetzt die Energie des Meeres nutzen, um auf schwimmenden Inseln elektrischen Strom zu erzeugen. von RAINER KURLEMANN Wer schon einmal in einem Boot oder am Strand gegen die Wellen gekämpft hat, der ahnt, wie viel Energie im Meer steckt. Tag für Tag...
Wissenschaft
Seide aus dem Labor
Die Modebranche trägt Mitverantwortung für den Klimawandel, die Umweltverschmutzung und Tierquälerei. Nun revolutionieren Bio-Ingenieure den Kleiderschrank. von ROMAN GOERGEN Der US-Amerikaner Dan Widmaier nennt sich selbst gern einen „Nerd“ oder „Geek“. Diese Worte sind nur schwer mit einem einzigen Begriff ins Deutsche zu...