Lexikon
Straßenbaulast
Wegebaulastdie öffentlich-rechtliche Pflicht zum Bau und zur baulichen Unterhaltung von öffentlichen Wegen. Auch die Verbreiterung der Wege unterliegt der Straßenbaulast, ferner die Erhaltung von Straßenbrücken (Brückenbaulast, kann auch von der Straßenbaulast getrennt sein). Träger der Straßenbaulast sind: für die Bundesfernstraßen der Bund (jedoch in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern die Gemeinde); für Landstraßen I. Ordnung die Länder; für Landstraßen II. Ordnung die Landkreise; für Gemeindestraßen die Gemeinden.
Wissenschaft
Brauchen wir ein Quanteninternet?
Quantentechnologien sind seit einigen Jahren ein sehr aktives Forschungsfeld – und das zurecht. Denn die Nutzung von Quanteneffekten für neue Rechenverfahren, präzisere Messtechnik oder maßgeschneiderte Quantenmaterialien bietet viel praktisches Anwendungspotenzial. Ganz anders sieht es dagegen beim sogenannten Quanteninternet...
Wissenschaft
Künstliche Pause für menschliche Embryos
Viele Tierarten können die Entwicklung ihrer Embryos verzögern, damit der Nachwuchs zur gewünschten Zeit geboren wird. Eine Studie zeigt nun, dass diese Fähigkeit auch bei uns Menschen grundlegend vorhanden ist und aktiviert werden kann. An einem Blastozystenmodell aus menschlichen Stammzellen gelang es dem Forschungsteam, die...
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