Lexikon
Straße
[
lateinisch strata
]für den Verkehr von Fahrzeugen besonders hergerichteter, befestigter Weg; auch auf schiffbare Binnengewässer (Wasserstraßen) angewandt. Nach dem Träger der Straßenbaulast unterscheidet man in der Bundesrepublik Deutschland Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen), Landstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. – Bereits im frühen Altertum gab es innerhalb der Städte des Zweistromlandes und in Ägypten befestigte Straßen. Die Römer waren jedoch die ersten, die befestigte Verkehrswege von Stadt zu Stadt bauten. Unter Kaiser Trajan (98–117 n. Chr.) erreichte das Netz der Römerstraßen etwa 100 000 km. Im Andengebiet Südamerikas entstand im 15. Jahrhundert im Inkareich ein Straßennetz, das 15 000 km erreichte. In Europa begann ein Aufschwung im Straßenbau im 17. und 18. Jahrhundert, besonders unter Napoleon. Erhöhte Bedeutung erhielten die Straßen mit der einsetzenden Motorisierung. Später kamen vereinzelt reine Autostraßen hinzu (in Deutschland 1921 die Avus, Berlin, 1931 eine Autostraße Köln–Bonn). Autobahnen, Straßenbau, Wegerecht.
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