Lexikon
Autobahnen
Straßen, die allein dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen vorbehalten sind. In Deutschland sind nur Fahrzeuge zugelassen, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen können. Autobahnen haben, durch einen Grünstreifen in der Mitte getrennt, für jede Verkehrsrichtung eine besondere, zwei- oder mehrspurige Fahrbahn sowie eine Standspur für Pannen. Die Zufahrt ist nur an bestimmten Anschlussstellen möglich. Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen geschehen ausschließlich durch Unter- oder Überführungen. Für den Übergang von einer Autobahn auf eine andere gibt es eigene Verteilerbauwerke. In Deutschland gilt seit 1974 als Richtgeschwindigkeit 130 km/h , in den meisten anderen europäischen Ländern gibt es absolute Geschwindigkeitsbegrenzungen.
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