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1. Januar 1957  -  In der DDR tritt eine ...

In der DDR tritt eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, mit der u. a. die Höchstgeschwindigkeiten in geschlossenen Ortschaften von bisher 40 auf 50 km/h und auf Schnellstraßen auf 60 km/h heraufgesetzt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Pkw und Motorräder 90, Lkw 60 km/h fahren, auf Autobahnen gilt Tempo 100 für Pkw und Motorräder, Tempo 80 für Lkw.

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